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Geschrieben von Mehtab am 27.04.2016, 17:01 Uhr

eine Reform für Alleinerziehende

Hallo,

es ist selbstverständlich, dass für Kosten, die nicht anfallen, auch nichts bezahlt wird. Wo käme man denn da hin. Zum Schluss kommt der andere Elternteil auch noch, dass ihm für die Zeit, in der er das Kind hat, zusätzlich bezahlt werden soll. Doppelt zahlen bei Sozialleistungen geht halt nicht. Jemand, der arbeitet, bekommt auch nicht mehr, wenn er sein Kind zu Hause hat. Er muss mit dem, was er verdient, auskommen. Wenn Sozialleistungen doppelt und dreifach gezahlt werden, dann können die Geringverdiener gleich zu arbeiten aufhören, damit sie auch so viel bekommen.

Außerdem ist es die Aufgabe und die Pflicht der Eltern sich zu einigen. Der Staat kann nicht alle elterlichen Pflichten übernehmen und immer mehr zahlen, nur weil die Eltern sich nicht einigen können oder wollen.

Ferner sollte Hartz IV ja keine Dauerleistung sein. Die Eltern sollen für ihr Kind sorgen und nicht der Staat.

Im Unterhaltsrecht finde ich es auch unbillig, dass ein Elternteil Unterhalt bezahlen muss, wenn er das Kind nur fast so lange wie der andere Elternteil hat, was beim gemeinsamen Sorgerecht oft der Fall sein dürfte und in vielen Fällen für das Kind auch noch das Beste ist.

Viele Grüße

Mehtab

 
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