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Geschrieben von Julie am 01.07.2015, 21:02 Uhr

Ehevertrag, immer bindend?

Sie muss doch wissen, was sie unterschrieben hat und muss auch eine Ausfertigung des Vertrages haben. Wenn sie den nicht unter Zwang (sehr schwer zu beweisen ) unterschrieben hat oder der Vertrag sittenwidrige Regeln enthält (z. B. Unterhaltsverzicht für den Fall der Not), gilt der Vertrag. Bei sittenwidrigen Regelungen gelten oft auch nur diese Abschnitte nicht, so genannte "Salvatorische Klausel".

 
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