Geschrieben von Lauch1 am 06.10.2017, 12:51 Uhr |
EU Wiederzulassungsverfahren von Glyphosat
Das BfR verteidigt sich und das ist ja auch sein Recht. Das ändert aber nix daran, dass es sich bei der betroffenen wissenschaftlichen Publikation um ein irreführendes Plagiat handelt. Es wurde zitiert und KEIN Quellenhinweis anführt und das bei einer Beratung von politischen Entscheidungsträgern.
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- EU Wiederzulassungsverfahren von Glyphosat - Lauch1 05.10.17, 20:04
- Re: EU Wiederzulassungsverfahren von Glyphosat - IngeA 05.10.17, 20:33
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