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Geschrieben von Lauch1 am 06.10.2017, 12:19 Uhr

EU Wiederzulassungsverfahren von Glyphosat

Aber hier sind ja alle EU Staaten betroffen. Das Bfr sollte als unabhängige Instanz die Unbedenklichkeit von Glyphosat belegen (weil es etwa in den USA keineswegs als so unbedenklich gilt).
Genau diese Unabhängig ist ja jetzt, durch einen Gutachter belegt, eben nicht gegeben und das so dreist, dass kaum ein eigener Gedanke in das Gutachten geflossen ist.

 
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