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Geschrieben von Leolu am 02.08.2005, 15:00 Uhr

dürfen sie auch nicht (Text dazu)

Zeugen Jehovas
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Zeugen Jehovas sind eine durch Charles Taze Russell im späten 19. Jahrhundert in den Vereinigten Staaten von Amerika begründete christlich-chiliastische Glaubensgemeinschaft. Sie haben weltweit etwa 6,5 Millionen aktive Mitglieder (2004), davon etwa 165.000 in Deutschland, 20.000 in Österreich und knapp 18.000 in der Schweiz. Die Zeugen Jehovas sind für ihre ausgeprägte Laien-Missionstätigkeit, ihre Veröffentlichungen Der Wachtturm und Erwachet! und ihre Ablehnung des Militärdienstes bekannt. Sie wurden unter den Nationalsozialisten und in der DDR verfolgt. Die Glaubensgemeinschaft wird oft mit dem missverständlichen Begriff Sekte bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Synonyme und andere Sprachen
* 2 Verbreitung
* 3 Lehre
o 3.1 Gottesbild (Namen, Dreifaltigkeit)
o 3.2 Jesus Christus
o 3.3 Paradies auf Erden
o 3.4 Unterscheidung zwischen Menschen mit irdischer und himmlischer Zukunftshoffnung
o 3.5 Seele
o 3.6 Hölle
o 3.7 Blut und seine Verwendung
o 3.8 Wissenschaft und Schöpfung
o 3.9 Kreuz
o 3.10 Aussagen zur Bibel
o 3.11 1914
* 4 Gottesdienst und Praxis
o 4.1 Zusammenkünfte
o 4.2 Rituale
+ 4.2.1 Taufe
+ 4.2.2 Das Abendmahl
o 4.3 Evangelisation und Mission
o 4.4 Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe
* 5 Leben im Alltag
o 5.1 Verhältnis zum Staat
o 5.2 Ausbildung und Beruf
o 5.3 Soziales Verhalten und Freizeit
o 5.4 Ehe und Familie
* 6 Organisation
* 7 Ökumene
* 8 Geschichte
o 8.1 Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland
+ 8.1.1 Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus
+ 8.1.2 Jehovas Zeugen in der DDR
+ 8.1.3 Jehovas Zeugen in der Bundesrepublik Deutschland
o 8.2 Jehovas Zeugen weltweit
* 9 Literatur
* 10 Weblinks
o 10.1 Offizielle Seiten
o 10.2 Medien
o 10.3 Andere Seiten
o 10.4 Verleihung der Körperschaftsrechte an die Zeugen Jehovas

Synonyme und andere Sprachen

Den Namen "Jehovas Zeugen" benutzt die zuvor als "Bibelforscher", "Ernste Bibelforscher" oder "Internationale Bibelforschervereinigung" bekannte Religionsgemeinschaft seit 1931. Die Bezeichnungen Jehovas Zeugen und Zeugen Jehovas werden nicht einheitlich verwendet; so sind Ortsvereine teilweise als Jehovas Zeugen (mit Städtebezeichnung), e.V., der deutschlandweite Förderverein jedoch als Wachtturm Bibel und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V. eingetragen.

Offiziell wird die Religionsgemeinschaft durch die "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, e.V." und durch die "Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, e.V." vertreten. Letztere wird kurz auch als Wachtturm-Gesellschaft bezeichnet.

Verbreitung
Entwicklung der Zahl der aktiven Mitglieder (Verkündiger), Jahresmittel und -höchstwerte, lineare Skala (auch mit logarithmischer Skala).
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Entwicklung der Zahl der aktiven Mitglieder (Verkündiger), Jahresmittel und -höchstwerte, lineare Skala (auch mit logarithmischer Skala).

Im Jahr 2004 gab es weltweit in 96.894 Versammlungen ca. 6,5 Millionen aktive Zeugen Jehovas, davon wurden 165.201 in Deutschland gezählt. Über eine Million Mitglieder leben allein in den USA.

Durch deren intensive Mission werden jährlich etwa 250.000 bis 300.000 Erwachsenentaufen durchgeführt (was 3,9% bis 4,7% entspricht). Abzüglich der Todesfälle, Fluktuation und Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Mitgliedern (in den Statistiken werden nur die aktiven Mitglieder gezählt) ergibt sich der tatsächliche Zuwachs um etwa 2,1 % pro Jahr (für 2000 bis 2003). Dieser Zuwachs findet zu großen Teilen in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt; in Deutschland sind die Mitgliederzahlen leicht rückläufig.

Lehre

Der Glaube wird im Sprachgebrauch der Zeugen Jehovas "die Wahrheit" genannt. Wer in ihrem Sinn gläubig ist, befindet sich "in der Wahrheit" (siehe 2. Johannes 4). Der Glaube der Zeugen Jehovas basiert auf ihrer Interpretation der Bibel.

Die Lehre wird durch die "Leitende Körperschaft" der Zeugen Jehovas, und nicht durch die Gewissensentscheidungen Einzelner, vorgegeben. Alle Mitglieder werden immer wieder daran erinnert, persönlich die Bibel zu lesen, nicht nur die Veröffentlichungen der Wachtturm-Gesellschaft, damit sie eigene Gewissensentscheidungen treffen können (Josua 1,8), die im Idealfall mit der von der Leitenden Körperschaft vorgegebenen Lehre vereinbar sein sollen. Die Lehre ist aber allgemein formuliert und nicht immer eindeutig auf eine konkrete Situation bezogen.

Die Leitende Körperschaft bezeichnet sich als Teil des "treuen und verständigen Sklaven", der "die Speise zur rechten Zeit austeilt" (vgl. Matthäus 24,45-47), aber fehlbar sei. Zeugen Jehovas glauben, dass die wirkliche Leitung Jesus Christus als von Gott eingesetztes Haupt der Christenversammlung (gemäß Epheser 1,19; 4,15) inne hat und diese Leitung durch den Heiligen Geist ausübt ("theokratisches Prinzip" statt "demokratisches Prinzip" oder synodaler Kirchenordnung).

Gottesbild (Namen, Dreifaltigkeit)

Angebetet wird nur der allmächtige und ewige Gott, dessen Name in den Schriften des Alten Testaments durch eine Folge von vier Buchstaben (Tetragramm) beschrieben wird, die als J/Y H W/V H transkribiert wird. Während des Mittelalters wurde daraus Jehova. Da die ursprüngliche Aussprache des Gottesnamens heute nicht mehr bekannt ist und Jehova seit dem Mittelalter die gebräuchlichste Form ist, behalten Zeugen Jehovas diese Form des Namens bei, auch wenn viele Gelehrten heute glauben, "Jahwe" sei der ursprünglichen Aussprache näher. Jehova habe die Welt und das Leben im Himmel (Engel) und auf der Erde erschaffen. Nach der Bibel sind seine wichtigsten Haupteigenschaften Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit, wobei Liebe herausrage (1. Johannes 4, 8) und all sein Handeln bestimme. Er sei ein unsichtbarer Geist, der unabhängig vom Menschen lebe und der persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe.

Die Zeugen Jehovas lehnen die Lehre der Dreifaltigkeit ab und betrachten sie als heidnisch. Sie begründen ihre Ablehnung u.a. damit, dass Jesus seinen Vater ausdrücklich größer nennt (Johannes 14,28), als er sich im Garten Gethsemane vertrauensvoll im Gebet an ihn wandte und sich Vater und Sohn als verschiedene Personen anreden (Johannes 10,29-30). Der Heilige Geist, der nach trinitarische Lehre ebenfalls Bestandteil des dreieinigen Gottes sei, sei nach den Zeugen Jehovas gar keine Person, sondern Gottes wirksame Kraft.

Jesus Christus

Wie andere christliche Gruppen auch, glauben die Zeugen Jehovas, dass Jesus der Sohn Gottes und die einzige direkte Schöpfung ist. Zur Zeit Christi Geburt kam er, "das Wort" aus Johannes 1,1, auf die Erde und wurde dort als vollkommener Mensch Jesus geboren, indem sein Leben durch Gottes Geist in seine irdische Mutter Maria verpflanzt worden sei. Hauptzweck seines Kommens auf die Erde sei es gewesen, sein vollkommenes menschliches Leben zur Erlösung von Sünde und Tod zu opfern; er ersetzte mit seinem Tod den Verlust des vollkommenen Menschen Adam als ausgleichenden Wert. Dieses Opfers gedenken Zeugen Jehovas wie auch andere Christen durch das Gedächtnismahl (Abendmahl des Herrn). Christus sei nach dem Tode auferweckt worden und habe sein Opfer Gott im Himmel dargebracht. Seitdem sei er das Haupt der Christenversammlung, die er gründete. Auch in diesen Punkten ist ihre Lehre mit der anderer Kirchen gemeinsam. Zu Gott könne man nur durch Jesus Christus beten, nur durch ihn gäbe es Vergebung von Sündenschuld und nur durch ihn sei ewiges Leben möglich. Daher lehnen Zeugen Jehovas die Verehrung und Anbetung von Heiligen zur Fürsprache vor Gott als Götzendienst ab. Ebenfalls beten sie nicht Jesus an, sondern beten zu Jehova durch Jesus.

Anders als andere christliche Gruppen, feiern die Zeugen Jehovas das Abendmal nur einmal jährlich, und es nehmen nur sehr wenige Mitglieder von dem Brot und Wein. Auch die Aussage von Johannes 1,1 ("und das Wort war Gott") deuten sie nicht in dem Sinne, dass Jesus und Jehova wesenseins seien, wie in der trinitarischen Lehre. Ein weiterer Unterschied zu anderen Kirchen ist, dass sie Jesus, in seiner vor- und nachmenschlichen Gestalt für den in Daniel 10,13.21; 12,1, Judas 1,9 und in der Offenbarung 12,7 erwähnten Erzengel Michael halten. Die Lehre der meisten anderen Kirchen sieht Jesus vor seiner Inkarnation ebenfalls als Geistesperson an, jedoch nicht als identisch mit dem Erzengel Michael. Die Auferstehung Jesu sei nach den meisten Kirchen leibhaftig; bei den Zeugen Jehovas sei er aber nicht leibhaftig sondern als "Geistesperson" auferstanden. Die Erscheinung Jesu im Bericht des Lukasevangeliums (24,36-43), bei der er behauptet "ein Geist hat nicht Fleisch und Knochen, wie ihr seht, dass ich sie habe", und ein Stück Fisch zum Beweis seiner Leibhaftigkeit isst, vergleichen sie mit Berichten aus den hebräischen Schriften, nach denen Engel ebenfalls vorübergehend den Anschein von fleischlichen Personen annehmen, aber Geistespersonen bleiben (1. Mose 18,8).

Paradies auf Erden

Sie glauben an die Wiederherstellung des im Garten Eden verloren gegangenen Paradieses auf Erden. Ausgangspunkt ist in ihrer Weltsicht der Hauptwidersacher Gottes Satan, ein abgefallener Engel, der aus Selbstsucht wollte, dass die Menschen ihn anbeten. Er verführte die ersten Menschen, die bewusst sündigten. Ihre dadurch eingetretene Unvollkommenheit vererben die Menschen seitdem an ihre Kinder.

Jehova habe sofort reagiert und für eine Erlösung gesorgt, indem er den Messias ankündigte (1. Mose 3,15). Gott habe aber nicht sofort das Böse beseitigt, weil Satan das Herrscherrecht Gottes und dessen Recht zu bestimmen, was Gut und Böse ist, in Frage stellte. Zur Klärung dieser "Streitfrage" räumte Gott Zeit ein; er erlaubte den Menschen zu beweisen, ob er von Gott unabhängig über sich selbst regieren könne und seine Probleme selbst in den Griff bekäme. Da Satan seinen schlechten Einfluss als "Herrscher der Welt" (1. Johannes 5,19) geltend mache, gebe es auf der Erde zur Zeit so viel Leid und Ungerechtigkeit.

Nach Ansicht von Zeugen Jehovas wird im Gericht Gottes die alte Welt mit allen nicht gottgefälligen Menschen vernichtet. Die Erde wird aber immer bestehen bleiben. (Jesaja 45,18) Siehe auch: Harmagedon (Zeugen Jehovas). Zu verschiedenen Zeiten haben Zeugen Jehovas versucht, den Zeitpunkt dieses Ereignisses zu errechnen. Neben den Jahren 1914 und 1925 war das bekannteste Jahr 1975. Seitdem machen Zeugen Jehovas keine konkreten Zeitangaben mehr.

Nach Harmagedon beginne das Tausendjährige Reich, in dem Christus und 144.000 Auserwählte vom Himmel aus regieren würden (Offenbarung 7,2-8). Die übrigen Menschen hätten dann die Möglichkeit, für immer in Frieden auf der Erde zu leben. Die Verstorbenen würden dazu auferstehen, da ihre Sünden bei ihrem Tod getilgt sei (Römer 6,7). Damit wäre das verloren gegangene Paradies wieder hergestellt.

Um diese Zukunft erleben zu können, müsse jeder Mensch eine bewusste persönliche Entscheidung treffen (Römer 9,9-10), Jehova anrufen und an Jesus Christus und dessen Opfer glauben, sowie sich den Zeugen Jehovas anschließen. Das beinhaltet eine Lebensführung nach dem Verständnis der biblischen Grundsätzen, das von den Zeugen Jehovas gepflegt wird. Aus dieser Überzeugung heraus führen Jehovas Zeugen ein ausgedehntes Predigt- und Lehrwerk durch und versuchen, die Menschen überall zu erreichen (Matthäus 24,14; 28,19-20).

Unterscheidung zwischen Menschen mit irdischer und himmlischer Zukunftshoffnung

Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen zwei Gruppen von Christen. Eine begrenzte Anzahl von 144.000 (die "kleine Herde") hätten die Hoffnung, nach ihrem Tod in den Himmel zu kommen, um dort mit Christus Priester und Könige zu sein, und dort eine himmlische Regierung zu bilden. Eine unbegrenzte Anzahl von Menschen würden jedoch in dem oben beschriebenen irdischen Paradies ewig leben. Die Unterscheidung der Gruppen erkennen sie in Texten wie Matthäus 25,40, Johannes 10,1-16 und Offenbarung 7,4-8 sowie 14,1-3. Die Salbung mit heiligem Geist, durch die jemand ein "Kind Gottes" und "Bruder Christi" werde, und die Teilnahme am Abendmahl sei auf diejenigen beschränkt, die mit Jesus Christus im Himmel regieren würden. Denn nur mit ihnen hätte Jesus einen Bund für das Königreich geschlossen und durch den "neuen Bund" befänden sie sich in einem besonderen Verhältnis zu Gott als ihrem Vater, das durch Jesus vermittelt werde (1.Timotheus 2,5f). Schriftstellen wie Galater 3,26 ("Denn ihr seid alle durch den Glauben Gottes Kinder in Christus Jesus") sehen sie als an den Christen der apostolischen Zeit gerichtet, denn alle damaligen Christen sollen zu den 144.000 gehören; heute seien es aber nur noch sehr wenige.

Seele

Menschen besäßen keine unsterbliche Seele, sondern der Leib, welcher zu atmen begann, wurde dadurch eine lebende Seele (1. Mose 2,7). Die Seele ist demnach kein Teil des Menschen, sondern der ganze Mensch — der Mensch als lebendiges Wesen. Daher sei die Seele sterblich (Hesekiel 18,4; Prediger 9,5.10). Die Toten seien tot, fühlen nichts, wollen nichts und sollen nicht angebetet werden. Für die meisten gebe es eine Auferstehung (Johannes 5,28-29), da die Menschen im Gedächtnis Gottes bewahrt seien.

Hölle

Die Hölle als Ort der Qual und als ewige Strafe für Sünden wird als heidnische Lehre abgelehnt und als Verleumdung des gerechten Gottes angesehen (Jeremia 32,35). Der Tod sei der Zustand der Nichtexistenz.

Zeugen Jehovas unterscheiden zwischen "Hades" (hebr. scheol, gr. hades), aus dem eine Auferstehung möglich sei, und "Gehenna", aus der es keine Auferstehung gäbe, weil sich der Betreffende einer "Sünde gegen den Heiligen Geist" schuldig gemacht hat oder bereits einem Gericht Gottes erlag. Der Tod allein sei die Strafe für Sünder; er tilge die Schuld (Römer 6,7.23). Daher gebe es eine Auferstehung der "Gerechten" und "Ungerechten" (Johannes 5,28f).

Blut und seine Verwendung

Seit Jahrzehnten vertreten Zeugen Jehovas die Ablehnung von jeder Art des sog. "Blutgebrauchs", weil ihrer Lehre gemäß die Verwendung von Blut nur für heilige Handlungen erlaubt sei, und deshalb sein Genuß in Lebensmittel (z.B. in Blutwurst) oder anderweitiger Gebrauch nicht in Frage käme. Insbesondere durch das von Jesus vergossene Blut hätte es eine besondere Bedeutung für Christen erlangt.

Seit 1944 wurden auch Bluttransfusionen abgelehnt. Die Zeugen Jehovas glauben, das sei durch Texte wie 1. Mose 9,4 ("...im Blut ist das Leben") und Apostelgeschichte 15,29 ("...dass ihr euch enthaltet vom (...) Blut...") gestützt. Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird abgelehnt, ebenso wie die eigene Blutspende als auch die präoperative Eigenblutspende mit Hinweis auf das mosaische Gesetz. Die Akzeptanz von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen u.ä.) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlosung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellt eine Gewissensentscheidung des Einzelnen dar.

Um den Mitgliedern Unterstützung beim Auffinden von Ärzten zu gewähren, die die Einstellung der Zeugen Jehovas respektieren, nutzen sie ein unabhängiges medizinisches Datenbankzentrum, um auf neueste Forschungen und Möglichkeiten der Behandlung aufmerksam zu machen. Außerdem haben sie weltweit den Krankenhausinformationsdienst und Krankenhaus-Verbindungs-Komitees eingerichtet, die den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal aufbauen und die rund um die Uhr erreichbar sind.

Zeugen Jehovas lehnen eine Behandlung mit Bluthauptbestandteilen auch dann ab, wenn der behandelnde Arzt diese Therapie empfiehlt. Kritiker verweisen auf Fälle, in denen Angehörige der Zeugen Jehovas oder deren Kinder starben, weil sie eine Bluttransfusion verweigerten. Die aktuelle Rechtslage in Deutschland, Bluttransfusionen bei Kindern notfalls auch gegen den Willen der Eltern durchzusetzen, wird von der Religionsgemeinschaft jedoch akzeptiert.

Am 26. Juli 2005 ist in Landau an der Isar eine junge Mutter, die Zeugin Jehovas war, bei der Entbindung verblutet. Als Zeugin Jehovas hat die Patientin eine notwendige Bluttransfusion ausdrücklich abgelehnt. Die Ärzte mussten sich nach der geltenden Gesetzeslage dem Willen der Frau fügen. Bei einer Sektion sind keine Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod der zweifachen Mutter gefunden worden.

Organ- und Knochenmarktransplantationen sind dem persönlichen Gewissensentscheid jedes Zeugen überlassen. Zeitweise hatte man diese in der Vergangenheit als Kannibalismus abgelehnt.

Wissenschaft und Schöpfung

Die Zeugen Jehovas erkennen die Leistungen von Wissenschaft und Technik an. Sie betrachten die Bibel nicht als wissenschaftliches Lehrbuch, aber als wissenschaftlich genau. Daher weisen sie der Bibel die höhere Autorität zu, falls Aussagen von Wissenschaftlern ihrer Ansicht nach biblischen Aussagen widersprechen.

Deutlich wird das bei der Evolutionstheorie, die sie als falsch betrachten, da die Bibel ausdrücklich von einer Schöpfung spricht; sie sind Verteter der "Alte-Erde-Kreationisten". Daher fassen sie die Schöpfungstage in der Genesis als Schöpfungszeiträume auf, die einige tausend Jahre umfassten. Sie vermuteten eine Zeit lang, jeder Schöpfungstag habe 7.000 Jahre gedauert (Wachtturm 15. Mai 1970,S.311ff und 1. Januar 1987,S.30), legen sich aber nicht mehr auf konkrete Zahlen fest.

Da sie politisch enthaltsam leben, und an der Demokratie nicht teilnehmen (denn sie glauben die Theokratie sei der Demokratie überlegen), versuchen sie nicht wie andere kreationistische Gruppierungen, politischen Druck auszuüben, um die Schöpfung in den schulischen Lehrplan aufzunehmen.

Wenn in der Bibel chronologische Angaben gemacht werden, ziehen sie diese anderen Quellen vor. Daher glauben sie z.B., die Sintflut habe 2370 v.u.Z., der Turmbau zu Babel (2269 v.u.Z.) stattgefunden.

Kreuz

Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl, nicht am Kreuz, starb. Sie berufen sich dabei in erster Linie auf die Grundbedeutung der im Bibeltext verwendeten Wörter.

Aussagen zur Bibel

Nach Ansicht der Zeugen Jehovas ist die Bibel von Menschen geschrieben worden (Aussage von Paulus in 2 Timotheus 3,16) und von Gott - wenn auch nicht wortwörtlich - inspiriert (Jesaja 1,1, Offenbarung 1,1-2). Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen und alle Aussagen seien nützlich und wichtig. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: "Die Rechtfertigung des Rechtes Gottes, über die ganze Menschheit zu herrschen, sowie die Verwirklichung seines liebevollen Vorsatzes durch sein kommendes Königreich".

Aus dem für Zeugen Jehovas nicht mehr verbindlichen Mosaischen Gesetz (Galater 3,24-25) werden nur Grundsätze (Prinzipien) abgeleitet (Matthäus 22,37-40). Die Aussagen der Bibel werden sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

Die Zeugen Jehovas verwenden in den Landessprachen, in der sie vorhanden ist, eine eigene Bibelübersetzung, die Neue-Welt-Übersetzung. Früher fand im deutschsprachigen Raum die unrevidierte Elberfelder Bibel Verwendung.

1914

Jesus habe 1914 die Herrschaft über das "Königreich Gottes" im Himmel übernommen. Er verbannte als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engeln) aus dem Himmel in die Nähe der Erde (Offenbarung 12,7-9). Mit diesem Jahr begannen in den Augen der Zeugen Jehovas die von Jesus vorhergesagten "letzten Tage".

Dafür spräche nach Ansicht von Zeugen Jehovas u.a., dass die "Zeiten der Nationen" 2.520 Jahre lang seien. Diese Parallele wird in den 7 Jahren des Wahnsinns Nebukadnezars (Daniel 4) gesehen, die als 7 prophetische Jahre zu jeweils 360 prophetischen Tagen (Hesekiel 4,6) gedeutet werden. 607 v.u.Z. hätten die "Zeiten der Nationen" mit der Zerstörung Jerusalems begonnen. Abweichend dazu nennen Historiker 587/86 v.u.Z. als Jahr der Zerstörung Jerusalems. Zeugen Jehovas gehen von 537 v.u.Z. als dem Jahr der Rückkehr der jüdischen Bewohner aus dem Babylonischen Exil aus und davon, dass die Bibel eine 70-jährige Gefangenschaft mit anschließender Rückkehr aus dem Exil ankündigte (2. Chronika 36,20-23). Sie geben in ihren eigenen Veröffentlichungen zu, dass sie damit eine von anderen Historikern abweichende Sicht einnehmen, da sie die Bibel als einzig zuverlässige Quelle respektieren (Siehe "Dein Königreich komme", Seite 187).

Gottesdienst und Praxis

Zusammenkünfte

In den Zusammenkünften werden Vorträge, deren Rahmen meist vorgegeben ist, auf Grundlage der Bibel gehalten, Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt und der Lehrstoff anhand von Fragen gemeinsam besprochen. Vorträge dürfen nur von Männern gehalten werden. Auf die Zusammenkünfte sollten sich alle vorbereiten. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zur Überleitung zwischen den zwei 45- bis 60-minütigen Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird außerdem gemeinsam gebetet.

Kollekte während der Zusammenkünfte werden bei Jehovas Zeugen nicht durchgeführt. Man findet dafür, wie bei anderen religiösen Gruppierungen, Spendenkästen.

Die Kirchengebäude werden Königreichssäle genannt und zweckmäßig für 50 bis 200 Personen eingerichtet. Es fehlen allerdings jegliche religiösen Symbole wie Altar, Kruzifixe, Kreuze, Leuchter usw. Lediglich Stühle, Tische, ein Sprechpult, Lautsprecher und Mikrofone sowie eine Bibliothek der Schriften der Wachtturm-Gesellschaft, verschiedene Bibelausgaben, und andere religionsbezogene und allgemeine Nachschlagewerke sind vorhanden.

Es finden wöchentlich fünf Zusammenkünfte statt, von denen jeweils zwei zeitlich zusammengelegt werden:

* das "Versammlungsbuchstudium", bei dem mit 10-20 Personen ein Buch oder eine Broschüre besprochen wird.
* die "Theokratische Predigtdienstschule", in der das Predigen in kurzen Reden und Rollenspielen geübt wird.
* die "Dienstzusammenkunft" dient der Unterstützung für den Predigtdienst.
* der "öffentliche Vortrag", bei dem eine Ausarbeitung auf Basis eines vorgegebenen Redeplans vorgetragen wird.
* das "Wachtturm-Studium", bei dem ein Artikel der Zeitschrift in Frage und Antwort gemeinsam mit allen Anwesenden besprochen wird.

Es wird behauptet, ohne Quellenzitat, dass kritische Soziologen und Psychologen befürchten, dass Häufigkeit und Stil dieser Zusammenkünfte Indoktrination und soziale Abschottung bewirken könnten.

Rituale

Taufe

Die Zeugen Jehovas praktizieren die Erwachsenentaufe. Gemäß einer Studie, die Zeugen Jehovas 1994 in Deutschland durchgeführt haben, habe jedes neue Mitglied vor der Taufe etwa drei Jahre auf diese Weise Zeugen Jehovas und deren Lehren kennen gelernt. Auch die Kinder der Mitglieder müssen ein "Bibelstudium" mitgemacht haben, um sich selbst für oder gegen die Taufe entscheiden zu können. Bevor ein Taufanwärter zur Taufe zugelassen wird, werden mit ihm/ihr Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ausreichendes Verständnis der Lehre vorhanden ist. Vor der eigentlichen Taufe werden öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit "Ja" beantworten muss, will er getauft werden:

1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist? (Der Wachtturm, 1. Juni 1985, Seite 30)

Das Abendmahl

Der einzige religiöse Feiertag der Zeugen Jehovas ist das Abendmahl des Herrn, das auch Gedächtnismahl oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird einmal jährlich am 14. Nisan, dem Tag des alt-jüdischen Passahs, nach Sonnenuntergang gefeiert. Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, nach der die Minderheit mit himmlischer Hoffnung von den Symbolen nimmt, dem ungesäuerten Brot und Wein. Da diese Minderheit durch alle Zeiten nur 144.000 Menschen umfasst, nimmt in dem überwiegenden Teil der Versammlungen niemand von den Symbolen (weltweit sind es um die 8.700; in Deutschland ungefähr 200).

Evangelisation und Mission

Besonders fallen Zeugen Jehovas durch ihre Evangelisation auf, die sie als Predigtwerk bezeichnen. Jeder Zeuge Jehovas ist aufgerufen, mit anderen Menschen über seinen Glauben zu sprechen. Gemäß eigenen Statistiken wenden die Zeugen Jehovas dafür je nach Land durchschnittlich 100 bis 500 Stunden jährlich auf. Sie sprechen Menschen an Haustüren oder auf öffentlichen Plätzen mit Themen aus der Bibel an und hinterlassen bei Interesse kostenfrei Zeitschriften, Broschüren, Traktate oder bei besonderem Interesse Bücher und Bibeln. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die Möglichkeit, den Zeugen Jehovas Geld zu spenden. Vor 1991 gaben Zeugen Jehovas das Schrifttum für ihren missionarischen Einsatz zum Selbstkostenpreis weiter (ausgenommen Pioniere, die sie für die Hälfte des Preises bekamen).

Über diese Hausbesuche und Gespräche fertigt sich gewöhnlich der Zeuge private Notizen an, die er für Nachfolgebesuche verwenden kann. Regelmäßig wird darauf hingewiesen, dass diese Notizen nur mit Einverständnis der Betroffenen an andere Verkündiger weitergegeben werden sollen. Angeboten wird ein Heimbibelkurs (meist Heimbibelstudium genannt). Das Material dafür ist in erster Linie ein Buch oder eine Broschüre[1] mit thematisch geordneten Bibelzitaten und -kommentaren, die jeder Teilnehmer erhält und anhand konkreter Fragen durcharbeiten soll, die dann mit dem Verkündiger besprochen werden.

Freiwillige können vereinbaren, mehr Zeit im Predigtwerk einzusetzen, entweder zeitlich begrenzt ("Hilfspionier") oder zeitlich unbestimmt ("Dauer-Hilfspionier" oder "Allgemeiner Pionier"). Allgemeine Pioniere werden nach einem Jahr zu einer zehntägigen "Pionierdienstschule" eingeladen, in der sie Predigtwerk, biblische Lehre und Organisation vertieft kennen lernen.

Zeugen Jehovas betreiben auch ein weltweites Missionswerk, zu dem sie jährlich u.a. in den USA Missionare in der "Gileadschule" ausbilden.

Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

Zeugen Jehovas glauben, dass ein Fehlverhalten gegen biblische Grundsätze das Verhältnis zu Gott stört. Daher bitten sie für sich und andere um Gottes Vergebung.

Bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten, wozu das Praktizieren von Spiritismus, das Ausleben der Sexualität außerhalb der Ehe, Homosexualität, Häresie, Kriminalität oder Drogenmissbrauch gerechnet wird, prüfen Älteste bei Bekanntwerden, ob die Voraussetzungen für ein "Rechtskomitee" erfüllt sind, das aus drei oder mehr Ältesten der Versammlung besteht. Diese sprechen mit dem Missetäter darüber, warum sein Verhalten gewissen Lehrpunkten widerspricht. Korrigiert der Missetäter sein Verhalten und bereut es aufrichtig, wird er "still zurechtgewiesen", bei allgemeinem Bekanntwerden vor der Versammlung ohne Angabe der Gründe durch eine kurze Mitteilung. Zeigt er keine Reue wird er, nachdem er eine Woche Zeit für eine Berufung hatte, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.

Zeugen Jehovas sollen Ausgeschlossene meiden (1. Korinther 5, 11-13; 2. Johannes 10). Ausnahmen betreffen enge Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder im gleichen Haushalt (keine belegende Bibelstelle). Ausgeschlossene dürfen die Zusammenkünfte im Königreichssaal besuchen, sich aber nicht aktiv daran beteiligen.

Ausgeschlossene haben die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zurück zu kehren, falls sie das an ihnen gerügte Verhalten nicht mehr zeigen. Etwa ein Drittel bis ein Viertel machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine Rückkehr ist selbst nach Verbrechen möglich, teilweise jedoch mit strengen Auflagen. Falls jemand den Kontakt ausdrücklich missbilligt, wird er nicht angesprochen.

Leben im Alltag

Verhältnis zum Staat

Zeugen Jehovas wenden ihr Verständnis der Bibel auf die Art der Unterordnung unter die Macht des Staates an, indem sie sich nicht an politischen Veränderungen (ob nun gewaltsame Revolutionen, friedliche Demonstrationen, oder aber auch bloße Teilnahme an Wahlen oder Parteitagen) beteiligen, sondern betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Römer 13, 1-7). Im allgemein halten sie sich deswegen an die staatlichen Gesetze. In vielen Ländern sind sie von staatlicher Seite als Religion anerkannt. In Österreich sind sie seit 1997 Bekenntnisgemeinschaft.

Es kann aber durchaus zu Konflikten zwischen staatlichen Forderungen und den Forderungen ihres Glaubens führen, da sie in der Bibel lesen: Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen (laut Apostelgeschichte 5, 29). So sind sie vor allem dafür bekannt geworden, dass sie sich strikt weigern, Militärdienst zu leisten. (Siehe: Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas) Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer 'Verehrung' des Staates oder seiner Repräsentanten gleich kommen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Ablehnung des Fahnengrußes, des Singens der Nationalhymne oder des Hitlergrußes unter dem Nationalsozialismus.

In der Vergangenheit betrachteten sie den Zivildienst als eine unpassende Einschränkung ihrer religiösen Freiheit und eine Form der politischen Betätigung. Das sehen sie heute nicht mehr so.

Die Zeugen Jehovas beteiligen sich nicht an politischen Wahlen. Dies wird von Kritikern teilweise als Ablehnung des demokratischen Grundsystems betrachtet, in dessen Kern die Wahl als Mitbestimmungsmöglichkeit steht. Zeugen Jehovas erklären dazu, dass ihr politisch passives Verhalten ihrem Verständnis der Worte Jesu entspricht, "kein Teil der Welt" (Johannes 17, 16) zu sein. Aus gleichem Grund bekleiden sie keine politischen Ämter.

Ausbildung und Beruf

Die Entscheidung über Bildung und Ausbildung treffen allein die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern, wie bei fast allen anderen Religionsgemeinschaften sowie auch bei atheistischen Familien. Das Bildungsniveau bei Zeugen Jehovas ähnelt dem Querschnitt der allgemeinen Bevölkerung, wie eine 1994 in Deutschland von Zeugen Jehovas selbst durchgeführte Studie ergab.

Die Wahl des Berufs ist frei. Ausnahmen wären z.B. die Tabakindustrie oder der Handel mit Tabak, Berufe im Zusammenhang mit Glücksspielen oder kirchlich bzw. militärisch unterstützte Einrichtungen. Sobald eine Tätigkeit den Lehren widerspricht, entscheiden sich die Betroffenen meist, den Beruf zu wechseln. In der Literatur der Zeugen Jehovas wird oft dazu angehalten, eine religiöse Laufbahn einer akademischen Laufbahn vorzuziehen.

Soziales Verhalten und Freizeit

Die Zentren des Kennenlernens zwischen Zeugen Jehovas sind vorwiegend ihre Zusammenkunftsorte, die Königreichssäle und Kongressstätten. Der Grad des privaten sozialen Engagements und privaten Kontakts bleibt dem Einzelnen überlassen. Auf religiöser Ebene versuchen Älteste, sozial Benachteiligte nach Absprache aufzusuchen, um sie zu ermuntern und festzustellen, wie ihnen auch in praktischen Belangen geholfen werden kann. In einer 1994 von den Zeugen Jehovas in Deutschland durchgeführten anonymen Befragung empfanden 6,5% der Befragten das persönliche Interesse von Glaubensbrüdern als negativ, 88,9% als positiv. 4,4% antworteten nicht.

In der Lehrverkündung werden Nicht-Zeugen-Jehovas als "Andersgläubige" bezeichnet. Im täglichen Leben ist der Kontakt zu Nicht-Zeugen-Jehovas vielfältig und erfolgt nach eigenem Ermessen. Es wird jedoch angeraten, den Kontakt mit ihnen auf ein Minimum zu reduzieren und dabei für sich selbst auf biblische Maßstäbe zu achten (1.Korinther 15,33). Die Mitgliedschaft in Vereinen, Parteien, oder Gewerkschaften ist verpönt, und auch im kirchlichen Bereich halten sich die Zeugen Jehovas von ökumenischer Zusammenarbeit fern. Jagd- und Kampfsport werden grundsätzlich abgelehnt (Sprüche 12,10 - "Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs..."; Jesaja 2,4 - "...und sie werden hinfort nicht mehr lernen, Krieg zu führen").

Die Zeugen Jehovas lehnen Feste mit religiösem Hintergrund gewöhnlich ab, meist auch dann, wenn andere darin keinen religiösen Bezug mehr sehen. Zu diesen Feiern gehören Weihnachten, Ostern, Karneval, Halloween, Neujahr sowie Geburtstagsfeiern (1. Mose 40,20-22; Matthäus 14,6-10 - wo aber nur über Geburtstage des Pharaoh bzw. von König Herodes berichtet wird). Um Nachteile für die Entwicklung ihrer Kinder zu vermeiden, suchen viele Zeugen Jehovas nach gesellschaftlichem Ausgleich zu anderen Zeiten und Gelegenheiten.

Ehe und Familie

Zeugen Jehovas legen sehr großen Wert auf sittliche Maßstäbe. Sex vor und außerhalb der Ehe ist tabu. Ehebruch und Homosexualität werden von ihnen abgelehnt. Grundsätzlich gilt das Gebot, nur innerhalb der Zeugen Jehovas zu heiraten. Bei Nichtbeachtung kann die Person gewöhnlich nicht mehr in Vorbild-Funktionen dienen. Scheidung mit der Erlaubnis zur Wiederheirat ist nur aus dem Grund der sexuellen Untreue erlaubt (Matthäus 19,9). Eine Trennung ohne Wiederheirat ist möglich, sofern es durch den Partner zu Misshandlung der eigenen Person oder Kinder, wirtschaftlichen Vernachlässigung der Familie oder massiver Behinderung des Glaubenslebens kommt. Bei gemischtreligiösen Ehen wird empfohlen, die Ehe aufrechtzuerhalten. Innerhalb der Ehe wird auch die Autorität des Mannes über die Frau (1. Kor 11,3), sowie die Autorität der Eltern über die Kinder (2. Mose 20,12) betont.

Organisation

Die Zeugen Jehovas sind eine weltweit tätige Religionsgemeinschaft mit der Hauptverwaltung in Brooklyn, New York. Hierarchisch sind darunter die Zweige, unter Aufsicht von Zweigkomitees, Bezirke mit Bezirksaufsehern, Kreise mit Kreisaufsehern und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die Hauptverwaltung ordnet die Zweige 15 Zonen mit je einem Zonenaufseher zu, der sie zyklisch besucht.

Die Mitteilungen der Hauptverwaltung in Brooklyn werden an die Zweigkomitees gesendet und von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Auslegungen der Bibel werden in Veröffentlichungen gedruckt und sind im Allgemeinen jedem zugänglich. Es erscheinen nicht nur die Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!, sondern auch Bibeln, Bücher, Traktate und Broschüren.

Es gibt weltweit 109 Zweige, in denen religiöse Literatur der jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird; in den größeren Zweigen wird auch gedruckt. Die wichtigste Aufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Gegenwärtig befinden sich die deutschen Zweigbüros in Selters im Taunus und in Berlin. Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand o.ä.) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Glaubensgemeinschaft identisch ist.

In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. sowie die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland. Zeugen Jehovas betreiben eine Verlagskette mit eigenen Druckereien. In Deutschland befindet sich der Komplex in Selters im Taunus. Die dazu eingetragenen Rechtsorgane sind gemeinnützig und unterliegen daher der Aufsicht durch die Finanzbehörden.

Die Gemeinden werden Versammlungen genannt, denen "Älteste" (ausnahmslos Männer [gemäß 1. Timotheus 2,11-12;3,1-13]) vorstehen, die gemeinsam als "Ältestenschaft" tätig sind und für geistliche Belange der Versammlung verantwortlich sind. Sie haben organisatorische Aufgaben, lehren, besuchen die Mitglieder durch "Hirtenbesuche" und beteiligen sich, wie die meisten anderen auch, an der Predigttätigkeit.

Die Säle werden von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurde ein nationales und internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Zwischenzeitlich musste es häufiger zweckentfremdet werden, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten leisten zu können (in Deutschland geschah das z.B. bei den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre). Finanziert wird das Bauprogramm durch freiwillige Spenden und Darlehen. Das Eigentum an den Sälen liegt bei der Religionsgemeinschaft.

Es gibt wenige Einrichtungen für Kranke, Senioren oder Hilfsbedürftige, die von Zeugen Jehovas betrieben werden. Besuchs- und Hilfsdienste werden über die örtlichen Versammlungen organisiert. Dies wird von den Zeugen Jehovas auch damit begründet, dass das gesamte Werk von Jehovas Zeugen auf freiwilligen Spenden aufbaue, und dass es weder "Kirchenzehnten" noch Kirchensteuer zur Finanzierung von solchen Einrichtungen gebe.

Ökumene

Zeugen Jehovas lehnen jede Art von Ökumene ab, da es ihrem Verständnis nach einem 'ungleichen Joch mit Ungläubigen' entspräche (2. Korinther 6, 14-17). Aus ihrer Sicht würden sie durch ökumenische Veranstaltungen die Lehren anderer christlicher Richtungen stillschweigend gutheißen, die sich nicht mit dem Bibelverständnis der Zeugen Jehovas vereinen lassen.

Die Taufe anderer christlicher Richtungen erkennen sie nicht an. Die Taufe der Zeugen Jehovas wird von den anderen christlichen Kirchen nicht anerkannt, da in ihr als wesentliches Element die Taufe auf den "Vater, den Sohn und den Heiligen Geist" fehlt. Dieser Unterschied ist auf ihr Verständnis der Dreieinigkeit zurückzuführen.

Geschichte

Die Ursprünge leiten sich aus einer Gruppe um Charles Taze Russell und den späteren Leserkreis der von Russell herausgegebenen Zeitschrift Zion's Watch Tower (heute: "Der Wachtturm") her. Russell gründete zur Proklamation seiner stark adventistisch geprägten Lehren einen Verlag (Watch Tower Society) und gab vor allem den Wachtturm (englisch: 1879) heraus.

Nach dem Tod Russells am 31. Oktober 1916 wurde Joseph Franklin Rutherford nach verschiedenen Spannungen einstimmig zum Präsidenten der Watch Tower Society gewählt. Die Veränderungen in Lehre und Leitung, insbesondere bezüglich Predigtwerk, führten zum Bruch und zur Gründung verschiedener Bibelforscher-Gruppen, z.B. des Pastoral Bible Institute oder der auch in Deutschland heute (2004) noch aktiven Tagesanbruch Bibelstudienvereinigung oder der Laienheimmissionsbewegung. Die Annahme des Namens "Jehovas Zeugen" im Jahr 1931 diente zur Abgrenzung von diesen anderen Bibelforscher-Gruppen und entsprach dem Wunsch, eine biblische Basis für die Gruppenbezeichnung zu finden; der Verweis auf Jesaja 43, 10-12: "ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas", schien dafür geeignet.

Der Wachtturm auf Deutsch erscheint seit 1897. In Deutschland gibt es Zeugen Jehovas offiziell seit 1903, als in Elberfeld (heute Wuppertal) ein Zweigbüro der Wachtturmgesellschaft eröffnet wurde. Später gab es ein Zweigbüro in Magdeburg. 1927 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Gemeinschaft im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen. 1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone eröffnet. Als Zeugen Jehovas auf dem Gebiet der ehemaligen DDR verboten wurden, konnte von Wiesbaden aus weiter agiert werden.

Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung in Deutschland

Wegen ihrer konsequenten Weigerung, Partei für eine politische Seite zu ergreifen, sind sie in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus und auch in der DDR-Zeit zum Teil heftig verfolgt worden. Seit einigen Jahren beschäftigen sich Historiker und auch Zeugen Jehovas selbst mit dieser Zeit und ihren Auswirkungen auf die Glieder der Gemeinschaft und ihr Umfeld.

Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus

Zu Einzelheiten siehe Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus.

Jehovas Zeugen in der DDR

Nach dem Krieg erhielten Zeugen Jehovas zunächst die Zulassung der "gottesdienstlichen Betätigung" in Magdeburg. Doch im August 1950 wurden sie in der DDR völlig verboten. Ihnen wurde vorgeworfen, Hetze gegen die demokratische Ordnung zu betreiben und Spione einer imperialistischen Macht zu sein. Am 3. und 4. Oktober 1950 wurden Schauprozesse durchgeführt, die mit hohen Zuchthausstrafen für die Angeklagten endeten. Bis 1956 war allerdings kein einziger Zeuge Jehovas des Vorwurfs der Spionage überführt worden. In diesen ersten Jahren versuchte man durch besondere Härte vorzugehen. Es kamen 1.850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug. In dieser Zeit gab es 60 Todesfälle, die auf Misshandlung, Unterernährung, Krankheit und hohes Alter zurückzuführen sind. Es wurden 12 lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (später wurden sie auf 15 Jahre Haft abgeändert). Man versuchte sogar, den damaligen Leiter des Ost-Berlin-Büros in West-Berlin zu entführen.

Bis Mitte der 1950er Jahre war der Mitgliederbestand der ostdeutschen Zeugen Jehovas in etwa mit dem vor Beginn des Verbots vergleichbar. Das MfS änderte nun die Taktik (auch aufgrund der Abkehr vom Stalinismus). Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft zu zersetzen, indem man sie mit eingeschleusten Personen zu unterwandern suchte und versuchte, Zeugen Jehovas von innen heraus zu zerstören. Man suchte dabei, das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch eine eigens herausgegebene Zeitschrift "Christliche Verantwortung" zu erschüttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR als ungebetene Zusendung.

Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung, Wehrdienst zu leisten, in Gefängnissen untergebracht (bis 1987 waren es 2.750). Noch kurz vor Ende der DDR wurden unsystematisch Geldstrafen für den Predigtdienst bis zu 1.000 Mark (mehr als ein Monatslohn eines Arbeiters) erhoben.

Das 1978 eingeführte Pflichtfach "Wehrunterricht" brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrängnis. Vielen wurde daraufhin eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.

Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5.000 Zeugen Jehovas in Strafvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil der Betroffenen gilt als "Doppeltverfolgte": Circa 325 waren bereits im NS-Regime eingesperrt. Trotz vieler persönlicher Leiden und obwohl es durch die beiden Diktaturen zahlreiche Doppelopfer gab, gelang es dem SED-Staat nicht, die Organisation der Zeugen Jehovas zu zerschlagen.

Jehovas Zeugen in der Bundesrepublik Deutschland

Obwohl die Zeugen Jehovas in der Bundesrepublik grundsätzlich ungehindert tätig sein können, sehen sie sich auch heute verschiedenen Diskriminierungen ausgesetzt.

Mit Einführung der Wehrpflicht im Jahr 1956 verweigerten die Zeugen Jehovas wiederum den Kriegsdienst mit und ohne Waffe. Seit Anfang der 1960er führte diese Verweigerung regelmäßig zu Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Wehrpflichtgesetz. Insgesamt wurden über 800 Zeugen Jehovas mitunter mehrfach mit erneut mehrmonatiger Gefängnishaft bestraft. Aufgrund des zunehmenden Unverständnisses im In- und Ausland wurde 1969 die sog. "Lex Jehova" (§ 15 a ZDG) in das Zivildienstgesetz aufgenommen. Die Probleme der Zeugen Jehovas mit der Wehrpflicht in der Bundesrepublik waren damit grundsätzlich beseitigt (siehe aber: BVerfG - 2 BvL 9/97 -).

Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden worden, daß der Anspruch der Zeugen Jehovas auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin zu Recht besteht.

Diese Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde vom Land Berlin bisher mit der Begründung abgelehnt, die Zeugen Jehovas wiesen die für die Anerkennung erforderliche Rechts- und Staatstreue nicht auf, obwohl das Grundgesetz diese Anforderung der Staats- und Rechtstreue nicht (explizit) fordert.

1993 befand daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin, dass diese ungeschriebene Verleihensvoraussetzung der 'Rechtstreue' bzw. der 'uneingeschränkten Achtung der Rechtsordnung' für den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sei. Das Verwaltungsgericht führte aus, daß es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beschwerdeführerin bei der Ausübung ihrer Rechtsstellung als Körperschaft im außerkirchlichen Bereich nicht die Gewähr der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen biete oder dem Staat aktiven Widerstand leisten werde. Das allein könne die Versagung der Verleihung von Körperschaftsrechten begründen. Angesichts des Umstands, dass die Beschwerdeführerin als mitgliederstarke Religionsgemeinschaft jahrzehntelang in der demokratischen Gesellschaft unbeanstandet tätig sei, müsse man davon ausgehen, dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen und gesetzeswidrige Verhaltensweisen bei den Zeugen Jehovas nicht gebe.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte 1995, dass die ungeschriebene Voraussetzung der 'Rechtstreue' erfüllt sei.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bemängelte jedoch die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen, erkannte aber an, dass "die Gemeinschaft ... dem Staatswesen gegenüber ... grundsätzlich positiv eingestellt [sei]".

Gegen dieses Urteil des BVerwG legten die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht bemerkte daraufhin in seinem Urteil im Jahre 2000, dass "nicht jeder einzelne Verstoß gegen Recht und Gesetz die Gewähr rechtstreuen Verhaltens in Frage" stelle. "In ihrer auf Abgrenzung bedachten Haltung, die sich auf religiös begründete Verlautbarungen beschränkt und sich politischer Optionen enthält, übt die Beschwerdeführerin offenbar keinen spürbaren Einfluss auf Nichtmitglieder aus." Inwieweit "durch die von ihr empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeinträchtigt oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhält und damit dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeinträchtigt" seien, wollte das Gericht durch Zurückverweisung an das Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 17. Mai 2001 entsprechend den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts und verwies den Rechtsstreit mit der Begründung an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück, daß die bisher getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Frage der Beachtung der Grundrechte durch die Zeugen Jehovas nicht ausreichend geklärt seien. Es sei vom Oberverwaltungsgericht zu klären, ob die Erziehungspraktiken der Zeugen Jehovas darauf hinauslaufen, dass sie Austrittswillige aus der Familie herausdrängen oder den Kontakt von Kindern mit ihren Eltern erschweren würden.

Am 2. Dezember 2004 schlug das Gericht eine Einigung zwischen den Prozessparteien bis zum 20. März 2005 vor. Im Rahmen des Vergleichs wären die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden, hätten jedoch auf einige Rechte verzichten müssen. Die Zeugen Jehovas stimmten dem Vergleich zu, nicht jedoch das Land Berlin.

Daraufhin kam es am 24. März 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfüllen und vom Land Berlin deshalb anerkannt werden müssten. Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht begründet an. Der Berliner Senat sucht nun, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim OVG Berlin einzureichen.

Jehovas Zeugen weltweit

Nicht überall auf der Welt wird Zeugen Jehovas die Ausübung ihres Glaubens ohne Einschränkungen gewährt. Totalitäre Regime oder konkurrierende Religionsgemeinschaften agieren oftmals unter Anwendung von Gewalt gegen die Tätigkeiten der Zeugen Jehovas. Erwähnt seien hier auszugsweise einige Nachfolgestaaten der UdSSR.

Literatur

* Helmut-Dieter Hartmann: Die Zeugen Jehovas - eine Herausforderung. Eine Einladung zur Meinungsbildung. Verlag HDH, Melbeck, 8. Auflage 1999, ISBN 3-00-003453-6.
* Waldemar Hirch: Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas während der SED-Diktatur' 2003, ISBN 3-631-51620-7.

Kritisierende Literatur

* Raymond Franz: Der Gewissenskonflikt. Menschen gehorchen oder Gott treu bleiben? Ein Zeuge Jehovas berichtet. Claudius Verlag, München, 3. Aufl. 1996, ISBN 3-532-62074-X (Bericht eines ehemaligen Führungsmitglieds)
* Ursula Neitz: Dämonen auf dem Dach. Erlebnisberichte von ehemaligen Zeugen Jehovas. Jena 2004, ISBN 3-934601-83-9
* Manfred Gebhard: Die Endzeit der Zeugen Jehovas. Berlin 2002, ISBN 3-8311-4761-2
* Martina Schmidt: Ich war eine Zeugin Jehovas. Protokoll einer Verführung. Gütersloh 2005, ISBN 3-579-06851-2
* Joseph Wilting: Das Reich das nicht kam. Jena 2000, ISBN 3-934601-01-4
* Gerd Wunderlich: Jehovas Zeugen. Die Paradies-Verkäufer. Erfahrungen auf einem Irrweg. München 1994, ISBN 3-532-62009-X
* Eva Maria Kaiser/Ulrich Rausch: Die Zeugen Jehovas, ein Sektenreport. München 1998. ISBN 3-453-13198-3.

Weblinks

Offizielle Seiten

* jehovas-zeugen.de Zeugen Jehovas in Deutschland
* watchtower.org Zeugen Jehovas (mehrsprachig)

Medien

* Glaubensfrage: Zeugin Jehovas verblutet bei Entbindung

Andere Seiten

* Informationsportal ehemaliger Zeugen Jehovas
* Offizielle Homepage der AJWRB - Zeugen Jehovas für Reformen bei der Blutfrage (Englisch)
* Kritische Anmerkungen an Zeugen Jehovas und Hilfen zum Ausstieg

Verleihung der Körperschaftsrechte an die Zeugen Jehovas

* Chronologie des Verfahrens zur Erlangung der Körperschaftsrechte der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Berlin
* Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 18/2001 vom 17. Mai 2001 zum Urteil des BverwG vom 17. Mai 2001 - 7 C 1.01: Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
* Bundesverfassungsgericht, Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2000
* Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 29/1997 vom 26. Juni 1997 zum Urteil des BverwG vom 26. Juni 1997 - 7 C 11.96: Keine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts
* Pressemitteilung Nr. 8/2005 vom 24. März 2005 des Oberverwaltungsgerichts zur Anerkennung der Körperschaftsrechte an Zeugen Jehovas: Land Berlin unterliegt in Sachen Zeugen Jehovas - 8/2005 OVG 5 B 12.01
* http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv019129.html 1965 im Zusammenhang mit Umsatzsteuer auf Kongressen aus Glaubensgründen abgelehnt (Absatz III./2.)

Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugen_Jehovas"

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