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Geschrieben von desireekk am 09.10.2017, 0:08 Uhr

Du bist einenVertrag mit bekannten Bedigungen eingegangen, jetzt halt dich dran!

Hallo Cata,

Du gehst einen Kaufvertrag ein, bei dem die Bezahlmöglichkeiten klat geregelt werden.
Du übersiehst, dass Du diese Möglichkeit "magst".

Wegen "Nicht mögen" kann man aber nach dt. Recht nicht vom Vertrag zurücktreten.

Wobei Du dafür ein Widerrufrecht hast.

Und: selbst wenn in den USA das Verkaufspersonal im Querschnitt meist freundlicher auftritt, macht das das Verkaufserlebnis nicht angenehmer.
Denn Freundlichkeit ist nicht gleichzusetzen mit Kompetenz und schon gar nicht mit Schnelligkeit beim Check.out.

Übrigens sind generell die Ebay-Regeln in den USA nicht Käufer-freundlicher .

Zudem neigt der Deutsche dazu zu sagen: es gilt was vereinbart, da muss nix "accomodated" werden.
Die 100 Extrawürste der Amerikaner gibbt nicht, das solltest Du aber wissen.

Kulturschock???

LG aus MA

D

 
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