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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 19.10.2005, 12:17 Uhr

Doch, das ist (leider) so

Leider hat IgelMama recht: Es ist so, daß man als Verheiratete für die Kinder keinen UHV mehr bekommt. Etwas anderes wäre es mit ALG2, zum Beispiel, das bekommen auch Kinder, deren betreuendes Elternteil (wieder) verheiratet ist, aber UHV nicht.

Die Philosphie dahinter ist Folgende:
UHV ist eine Ersatzleistung des Staates. Eigentlich schuldet den Unterhalt ja der "andere" Elternteil, in den meisten Fällen der Vater. Der Staat springt nur ein, wenn dieser das aus irgendwelchen Gründen nicht kann oder will. Der zahlende Elternteil muß den UHV ja auch zurückzahlen, wenn er irgendwann mal zu Geld kommt.
Wenn ber betreuende Elternteil aber wieder verheiratet ist, ist jemand anders da, der einspringen kann, nämlich der Stiefelternteil. Der Anspruch an den "anderen" Elternteil verfällt ja nicht und steht den Kindern weiterhin zu. Theoretisch könnte der Stiefvater das Geld von dem "anderen" Elternteil einfordern. Nur: Wenn der nie zu Geld kommt - was leider allzuoft der Fall ist - nützt ihm dieser theoretische Anspruch natürlich genau gar nichts.

Nicht falsch verstehen: Ich finde das genauso dämlich wie fast jeder logisch denkende Mensch. Aber so ist es.

 
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