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Geschrieben von marit am 04.11.2003, 9:09 Uhr

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Hallo Antje,
ja klar im Zweifel für den Angeklagten. Möchtest DU etwa im Knast sitzen, für ein Verbrechen, das du nicht begangen hast? Ich würde evtl. dafür plädieren, bei bestimmten Verbrechen (wie sexuellem Mißbrauch von Kinder) die Berufungsmöglichkleiten einzuschränken oder gar abzuschaffen, damit die Opfer nicht nochmal aussagen müssen. Aber jemand dessen Schuld nicht fest steht, kann man nun mal nicht einknasten. So jemand wird sicher aber in der Zukunft viel stärker unter Beobachtung stehen...

 
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