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Geschrieben von Leewja am 25.07.2014, 10:12 Uhr

die aufklärung am telefon ist halt nicht belegbar

selbt wenn ich dann in die akte schreibe "Herrn trini am 25.07.2014 ausführlich über Katheterwechsel mit folgenden komplikationen etc. aufgeklärt, ist einvertsanden" kann Herr Trini dann ja bei der klage behaupten, das habe er so nie gesagt.

oder ich hätte das nie so gesagt. Oder wir höätten gar nie telefoniert. (alles schon vorgekommen, ich sauge mir das nicht aus den fingern, wenn auch nicht mir passiert, aber kollegen hier).

ich mache das per fax.

wenn es kein fax gibt, dann muss der betreuer kommen.
das gehört zum elend eines betreuer eben dazu.

die reponierung MUSS ja rasch erfolgen, und wenn sie dich nicht erreicht hätten, hätten sie es auch so machen dürfen.

 
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