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Geschrieben von Pamo am 24.07.2014, 11:24 Uhr

Die Versichertenkarte ist doch kein Beweis.

Trini, ich bin mir ziemlich sicher dass die Auskunft bei einem Erwachsenen und einem minderjährigen Kind sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Bei einem Kind ist klar, dass da ein Sorgeberechtigter entscheiden muss. Bei einem Erwachsenen ist das gar nicht klar!

Ich hätte kein Problem damit, eine Geburtsurkunde des Kindes vorzuzeigen, um damit meine Mutterschaft zu beweisen. Blöderweise sagt diese nichts darüber aus, ob ich sorgeberechtigt bin, ob man mir Auskunft geben darf oder muss und ob ich medizinische Entscheidungen treffen darf.

Insofern kann die Frage nur mit Vertrauen auf die Rechtmässigkeit der Aussage gelöst werden. Es gibt nunmal kein deutsches Dokument, das bescheinigt dass eine Mutter gemeinsam mit dem Kindsvater sorgeberechtigt ist. Man geht davon aus, dass das so ist.

 
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