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Geschrieben von Ralph am 06.06.2011, 15:28 Uhr

Die Revision wird nur nichts bringen, denke ich...

1. Verurteilt werden darf nur, wem die vorgeworfene Tat nachgewiesen werden kann. Das sollte Konsens sein.

2. Anders als im Fall Strauss-Kahn hat die Anklage lediglich Indizien, es gibt keinerlei DNA-Spuren o.ä.

3. Das Opfer hat sich teilweise in Widersprüche verwickelt, weshalb die Anklage zurückrudern mußte. Das ist eine Feststellung und absolut keine Wertung hinsichtlich der Frau, ist aber für die Strategie der Anklage gerade zu desaströs.

Das alles ist sehr dünn und mager und bietet unglaublich viel Angriffsfläche für die Verteidigung. Deshalb erwarte ich nicht, daß die Revision erfolgreich sein wird, es sei denn, es wären ganz neue Beweise eingetroffen, was ich mir aber nicht denken kann.

Vergewaltiger müssen verurteilt werden, aber auch bei ihnen muß der Nachweis erbracht werden, das ist die Crux. Grundsätzlich muß sowohl für ihn als auch Strauss-Kahn zunächst einmal die Unschuldsvermutung gelten.
Kaffeesatzleserei und vorverurteilende Lynchjustiz darf in der Juristerei keinen Platz haben, sonst haben wir bananenrepublikartige Zustände, deren Opfer jeder von uns jederzeit selbst werden könnte.

Ralph

 
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