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Geschrieben von mozipan am 28.12.2005, 20:19 Uhr

Das weiss ich, dass die Abzüge nicht gleich sind.

Das war aber doch nicht Gegenstand der Diskussion, oder?

Es wird halt immer der Betrag verglichen, der dem einzelnen aufs Konto überwiesen wird. Beim Beamten íst von diesem Überweisungsbetrag aber noch keine KV abgezogen, beim Angestellten schon.

Aber wie auch immer.

Zum eigentlichen Thema:

Es wäre gerecht, wenn alle die gleiche KV und Sozialversicherung hätten, dann bekämen auch alle die gleichen Leistungen bei gleichen Abzügen.

Den einen aber Abzüge aufzubrummen, wofür sie dann letztendlich keinerlei Leistungen erhalten ist ja wohl voll daneben! Oder findet ihr das vielleicht gerecht?

LG Sandra & Co.

 
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