Geschrieben von titu am 05.11.2005, 22:06 Uhr |
das kann nicht hinnhauen!
bei der berechnung werden die letzten 7 jahre berücksichtigt, bzw. das einkommen des letzten jobs z.b
Summe xy MAL yx monate /Geteilt =12 Monate (anspruch)
So wars bei mir zumindest
fiktiv geht denn sowas????
Deshalb ist es ja wichtig das gelder wie überstunden und weihnachtsgeld usw mit auf die verdienstbestätigung des LETZTEN arbeitgebers gehören
Gruss Tina
- Nach Elternzeit arbeitslos gemeldet? - Dany1978 05.11.05, 19:50
- Bei mir war es grade andersrum.... - Martin&marie 05.11.05, 20:41
- Re: Nach Elternzeit arbeitslos gemeldet? - Nelemaus03 05.11.05, 21:40
- das kann nicht hinnhauen! - titu 05.11.05, 22:06
- @titu - Ist wirklich so... - martin&marie 06.11.05, 7:47
- das kann nicht hinnhauen! - titu 05.11.05, 22:06
- Re: Nach Elternzeit arbeitslos gemeldet? - susli 06.11.05, 23:09