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Geschrieben von titu am 05.11.2005, 22:06 Uhr

das kann nicht hinnhauen!

bei der berechnung werden die letzten 7 jahre berücksichtigt, bzw. das einkommen des letzten jobs z.b

Summe xy MAL yx monate /Geteilt =12 Monate (anspruch)
So wars bei mir zumindest
fiktiv geht denn sowas????
Deshalb ist es ja wichtig das gelder wie überstunden und weihnachtsgeld usw mit auf die verdienstbestätigung des LETZTEN arbeitgebers gehören
Gruss Tina

 
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