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Geschrieben von 96AlteLiebe am 20.05.2011, 16:45 Uhr

Das ist es ja...

WENN das der Fall ist (ich bin grundsätzlich geneigter den Frauen zu glauben) dass sie sich das ausgedacht hat und er unschuldig ist, kann sie anschließend strafrechtlich belangt werden wegen falscher verdächtigung und vortäuschung einer Straftat. Zivilrechtlich kann er sich ein bisschen Kohle von ihr holen, aber wenn seine anwältin einen Hauch kompetent ist, weiß sie das und leitet sowieso alles in die Wege....

 
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