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Geschrieben von Lauch1 am 22.07.2016, 22:25 Uhr

Das hat schon in Deutschland Einzug gehalten.

"Andererseits geht das deutsche Recht pragmatisch mit der Tatsache um, dass andere Staaten die Vielehe erlauben - und zwar dort, wo es allein um die Rechte der Betroffenen geht. Aus solchen Ehen können Unterhalts- oder Erbansprüche folgen. Und Paragraf 34 Sozialgesetzbuch 1 regelt sogar ausdrücklich, dass mehrere Ehefrauen gemeinsam Anspruch auf eine Witwenrente haben können - die sie sich dann freilich teilen müssen.


Wollte man solche Ansprüche streichen, "dann geht das auf Kosten der betroffenen Frauen", sagt der Erlanger Rechtsprofessor Mathias Rohe, ein ausgewiesener Fachmann für die Stellung des Islam in Deutschland. "Man würde ihnen das wegnehmen, worauf sie vertrauen."

Oft sind im Ausland geschlossene Mehrfach-Ehen für Behörden nicht auf den ersten Blick erkennbar. Etwa der Fall von Imam Abu Adam, der mit zehn Kindern und seinen drei Frauen in einer Wohnung in München bis zum Jahr 2011 zusammenlebte. Mit einer war er nach deutschem Recht verheiratet, mit zweien nach islamischem. Die Familienkonstellation des ehemaligen Predigers der Darul-Quran-Moschee wurde nur deswegen bekannt, weil seine Drittfrau, eine gebürtige Syrerin, ihn beschuldigt hatte, sie körperlich zu misshandeln.

Abu Adam saß knapp drei Monate in Untersuchungshaft, bis die Frau ihre Aussage widerrief. Als sie sich wegen falscher Verdächtigung vor Gericht verantworten musste, kam sie in Haft: Weil sie sich als strenggläubige Muslima geweigert hatte, vor Gericht ihre Gesichtsverschleierung abzunehmen.

Gerichte akzeptieren auch vierzehnjährige Bräute"
http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzesreform-geplant-ehe-zu-dritt-1.3033059

 
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