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Geschrieben von Ralph am 19.10.2005, 9:28 Uhr

Das BSHG gibt es definitiv nicht mehr...

Moin Christina,

das BSHG ist mit dem 31.12.2004 ausgelaufen. Dieses gesetz ist geschichte und wurde ausnahmslos durch das SGB II (HartzIV) bzw. SGB XII (Grundsicherung) ersetzt.

Wenn Deine Schützlinge dem Grunde nach mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können, sind sie arbeitsfähig, gelten als arbeitslos und müßten deshalb einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 nach SGB II stellen. Sind sie dauerhaft arbeitsunfähig besteht Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII.

Das BSHG kannst Du verbrennen oder als Nostalgie-Objekt behalten. Beruflich wird es Dir nichts mehr nützen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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