Geschrieben von Gerald am 28.02.2006, 7:34 Uhr |
Darf die Polizei einfach so Handys
Tja.... Beschlagnahme der Tatwaffe....
Illegal frisierte Fahrzeuge wandern in die Schrottpresse, Messer ,Schußwaffen ( auch Schreckschußwaffen) werden bei Mißbrauch eingezogen und verwertet.Laut Gesetzeslage sind die Behörden im Recht, sei es um Belästigung oder auch Gefährdung auszuschließen.
A propos Kraftfahrzeug :
Verbrechen in Verbindung mit Kraftfahrzeugen führen zum Einzug desselben und Verlust der Fahrerlaubnis.
"In Verbindung" ist dabei so definiert daß auch der Banküberfall und anschließende Flucht mit dem Auto darunterfällt .....
lg Gerald
- Darf die Polizei einfach so Handys - Jo2003 26.02.06, 14:59
- Re: Darf die Polizei einfach so Handys - pflaumenmus 26.02.06, 20:16
- Re: Darf die Polizei einfach so Handys - Gerald 28.02.06, 7:34
- Re: Darf die Polizei einfach so Handys - pflaumenmus 26.02.06, 20:16
@Alba hier der Link zum spiegel-Artikel "Verdienst"
Etwas für Euch zum Kranklachen :-D
MAl ne Frage zu SPAM Mails
Das ist ja SO DREIST!!!!!
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Auch eine paar Fragen hab zum Hartz4.