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Geschrieben von Gerald am 28.02.2006, 7:34 Uhr

Darf die Polizei einfach so Handys

Tja.... Beschlagnahme der Tatwaffe....
Illegal frisierte Fahrzeuge wandern in die Schrottpresse, Messer ,Schußwaffen ( auch Schreckschußwaffen) werden bei Mißbrauch eingezogen und verwertet.Laut Gesetzeslage sind die Behörden im Recht, sei es um Belästigung oder auch Gefährdung auszuschließen.

A propos Kraftfahrzeug :
Verbrechen in Verbindung mit Kraftfahrzeugen führen zum Einzug desselben und Verlust der Fahrerlaubnis.

"In Verbindung" ist dabei so definiert daß auch der Banküberfall und anschließende Flucht mit dem Auto darunterfällt .....

lg Gerald

 
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