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Geschrieben von mami06 am 17.06.2011, 22:11 Uhr

Danke!

Naja, nee, ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gibt es ja schon, also, es wurde eine Anzeige aufgenommen, und die Polizei ermittelt. Zum Gerichtsverfahren kommt es natürlich allenfalls dann, wenn Tatverdächtige ermittelt werden, das ist klar.

Dass dein Sohn - vor allem, wenn er nicht so detaillierte Angaben machen kann wie die anderen - nicht von der Urlaubsvertretung gehört wird, ist auch durchaus üblich. Das heißt aber nicht automatisch, dass gerade nichts passiert.
Ihr werdet ja das Aktenzeichen/die Vorgangsnummer bekommen haben. Üblicherweise holt die Polizei auch eine Schweigepflichtsentbindung vom Opfer ein, damit die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen aktenkundig gemacht werden dürfen.
Zu dieser Vorgangsnummer könntet ihr den Sachbearbeiter auch anrufen (wenn er aus dem Urlaub ist) und ihn einfach fragen, wie es mit Videomaterial o- ä. aussieht.
Sagen muss er euch gar nichts, aber manchmal bekommt man auf einfache höfliche Fragen auch Antworten.

 
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