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Geschrieben von mami06 am 17.06.2011, 12:57 Uhr

Danke!

Videoband: Die Überwachungsbänder werden oft tatsächlich nach 24 oder 48 Stunden wieder überspielt. Sollte tatsächlich eine Videoüberwachung der Haltestelle vorhanden sein, so hätte die Polizei gleich nach Anzeigenerstattung die Sicherung vornehmen müssen (hat sie eventuell ja auch getan?). In jedem Fall wird HEUTE nichts mehr zu machen sein, falls vorhandene Bändern nicht gesichert worden wäre, wenn die Tat vor einigen Tagen war.

Wenn Videobänder gesichert und gesichtet wurden, hängt es zudem von der Qualität der Aufnahmen ab, wie wichtig die Aussage deines Sohnes und der anderen Zeugen ist. Sofern die Bilder zur Identifizierung der Täter geeignet sind, wird zunächst intern ermittelt werden. Die Veröffentlichung ist das letzte Mittel.
Vernehmung/Befragung deines Sohnes: Natürlich muss dein Sohn noch zur Sache vernommen/befragt werden, aber wenn er so schwer verletzt wurde und zhudem noch andere Zeugen vorhanden waren, wird man sich zunächst an die wenden. Sollte dein Sohn dann vernehmungsfähig sein, sich an Details, insbesondere das Aussehen der Täter genau erinnern und/oder sie sogar wiedererkennen können, solltet ihr bei der Polizei um einen baldigen Vernehmungstermin bitten, da die Erinnerung mit der Zeit verblasst.

Opferanwalt: Ein Opferanwalt (in dem Fall wäre eurer ja so einer), kann euch im Strafverfahren begleiten, schauen, und er kann Akteneinsicht beantragen (worauf ihr allein kein Recht habt). Später kann er sich um eventuelle zivilrechtliche Ansprüche gegen die Täter kümmern.

Sich zunächst an den Weißen Ring zu wenden, ist aber in jeglicher Hinsicht ein guter Rat, denn auch der Anwalt kostet einen Haufen Geld....

 
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