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Geschrieben von Moneypenny77* am 06.12.2005, 9:24 Uhr

Da kriegt einer den Hals nicht voll :(

Das Wort "Aufhebungsvertrag" sagt schon, daß Herr Deuss sicher nicht freiwillig gegangen ist und man sich auch nicht "einvernehmlich" getrennt haben wird. Somit wird seine Beziehung zum Karstadt-Konzern wohl eher gestört sein und seien wir ehrlich: wer würde von seinem "Recht" abrücken, wenn er von sich glaubt, noch eine Rechnung mit dem alten Arbeitgeber offen zu haben???

Vertrag ist Vertrag, man hat es ihm zugesichert (vermutlich ging es da um steuerliche Aspekte: Abfindung ist höher zu versteuern als Geldwerter Vorteil Dienstwagen, Chauffeur etc., hätte er also das nicht bekommen, wäre halt die Abfindung höher gewesen und danach hätte kein Hahn gekräht), also: selbst Schuld. Ggf. waren Chauffeur und Sekretärin ggü. ihrem alten Chef derart loyal, daß man auch wenig Bock hatte, die gleich mit unter Zahlung einer dicken Abfindung an die Luft setzen zu müssen.

Aufhebungsverträge sind eine sehr delikate Angelegenheit, da geht es um Prestige und den Ruf desjenigen, von dem man sich trennt. Ist nicht anders als bei einer ganz dreckigen Scheidung, bei der sich zum Schluss über jeden Bierdeckel gezofft wird.

 
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