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Geschrieben von Zimpi am 14.03.2005, 21:43 Uhr

DRINGEND an alle mit Arbeitsamterfahrung nach Elternzeit

Meine Elternzeit endet zum 01.04.2005. ( Ich habe zwei Jahre genommen). Mein Betrieb hat unter 15 AN. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum ersten bzw. 15. vereinbart. Daher habe ich laut meinem Vertrag mit vier Wochen Kündigungsfrist zum 01.04.2005 gekündigt da die Betreuung meiner Twins genau in der anderen Richtung zu meiner Arbeit liegt und die Anfangszeiten schon um 7.00 sind sodas ich die Kinder( werden 2) schon um mind. 5.00 Uhr wecken müsste.Da die normalen Geschäftszeiten in meiner Branche gegen 9.00 beginnen suche ich mir daher einen neuen Job der in die Fahrtrichtung zur Betreuung meiner >Kids liegt. Jetzt habe ich aber gelesen das man als Arbeitnehmer in Ez nur mit 3 Monatiger Frist kündigen kann. Mein AG hat die Kündigung so wie ich sie eingereicht habe aber akzeptiert. Meinen ihr das evt. das Arbeitsamt dies nicht akzeptiert und an einer drei Monatigen Kündigungsfrist appeliert bzw. festhält? Ich meine damit nicht die evt. Sperrfrist die es gibt. Da ist sich die Sachbearbeiterin auch noch nicht einig da Sie meint das die Kündigung ein wichtiger Grund gewesen sei da es unzumutbar wäre die kinder mit zwei jahren schon mind. um 5.00 aus dem Bett zu holen. Aber sie sagte auch das entscheide die Auszahlungsstelle. Mir geht es darum ob das AA mir einen drehen kann da die 3 Monate Kündigungszeit nicht eingehalten worden sind sondern nur wie im Vertag angegeben.
Gruss Ela

 
1 Antwort:

Re: DRINGEND an alle mit Arbeitsamterfahrung nach Elternzeit

Antwort von martin&marie am 15.03.2005, 6:43 Uhr

Hallo,

also ich habe mal gelesen, daß der Arbeitnehmer während der Elternzeit jederzeit ohne Angaben von Gründen und Einhaltung von Fristen kündigen kann - nagel mich aber nicht drauf fest, so sattelfest bin ich in dem Gebiet nicht.

LG
Andrea

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