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Geschrieben von Trini am 29.06.2015, 9:11 Uhr

Brauche mal Denkhilfe, habe ein Luxusproblem!

Ich würde vielleicht das eine zun ohne das andere zu lassen.

In der Regel darf man sich im ö.D. unbezahlt beurlauben lassen.
Eine Kollegin war z.B. mehrere Jahre mit ihrem Mann im Ausland.

Allerdings muss man sich ande andere Arbeit in dieser Zeit genehmigen lassen.

Trini

 
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