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Geschrieben von shinead am 15.04.2015, 9:59 Uhr

Bookworm

>>Bei uns ist es üblich, dass die Lehrerkosten auf die Kinder umgelegt werden, und das sagen die Betroffenen auch offen beim Elternabend.

Bei uns zahlt solche Dienstreisen der Arbeitgeber, also das Land. Das betrifft zumindest die Fahrt und einen fixen Tagessatz. Da geht es höchstens noch um eine Differenz zwischen Tagessatz des Landes und den tatsächlichen Kosten.

Es gibt auch ein Urteil vom 16. Oktober 2012 · Az. 9 AZR 183) aus dem Jahre 2012, dass klarstellt, dass es sich um Dienstreisen

Abgesehen davon: Die E-Mail der TE geht gar nicht. Selbst wenn die Lehrerin in ähnlichem Ton geschrieben hätte...

 
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