Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Frank NRW am 21.07.2005, 16:39 Uhr

Bonitätsprüfung.....

Da gebe ich Dir recht. Auf Auskünfte betreffend Zahlunsgweise dieser habe ich mich noch nie berufen. Wenn jedoch die eV geleistet wurde, bzw. HB vorliegen, dann sind diese dort verzeichnet und dies genügt mir als Auskunft. Alternativ Schufa.


"Ach so, Vorkasse kannste vergessen, da hast Du bald keine Kunden mehr, es gibt immer einen der deine Kunden ohne solche "Mätzchen" beliefert und hin und wieder ruft ein Kunde zwischen 2 Aufträgen an und sagt am Telefon :
Die neue Rechnung müssen sie auf xxx ausstellen, mit der alten Firma haben wir letzte Woche Insolvenz angemeldet. Da sparste dann zumindest das Außergerichtliche Mahnverfahren ! :-("

Dann Finger weg! Was bringen die 100 Aufträge, wenn nur 10 auch von der Gegenseite erfüllt werden??

Wenn jemand seriös einen Auftrag erteilt und weiß, dass er zahlungsfähig ist, wird er auch Vorkasse leisten. Im Übrigen verbirgt sich hinter Aussagen von : "..mit der alten Firma haben wir letzte Woche Insolvenz angemeldet." auch ein Straftatbestand!

Gruß

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.