Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Jana04 am 27.07.2015, 11:53 Uhr

Bitte auch an aufkommende/weiterführende Kosten denken...

Hallo, bitte denke dran, dass Du gesetzlich die Gebäudeversicherung des Verkäufers übernimmst und erst dann kündigen kannst.
Du kannst nicht eine selbst abschließen und dann der anderen mitteilen, dass Du sie nicht haben willst. Du kannst für die Zeit, wie der alte Vertrag noch läuft eine neue Versicherung suchen, die die sog. Differenzdeckung anbietet, also zusätzlich versichert...

Also entsprechende Gebäuderversicherung ist wichtig und dann halt ne Hausrat und eventuell Grundstückseigentümerhaftpflicht...

VG Jana

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.