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Geschrieben von Trini am 20.02.2017, 12:45 Uhr

Besonders schlimm ist es, wenn man den Kindern vorlebt, ....

dass man für's (wenige) Geld nichts tun muss.

Und, um auf's Ausgangsposting zurück zu kommen - bei einer vollen Stelle mit Mindestlohn, muss man nicht zur Tafel gehen. Man kann auch ergänzendes ALG II beantragen (wenn man nicht voll arbeiten kann).

Trini

 
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