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Geschrieben von shinead am 07.09.2011, 16:37 Uhr

Bei den Pilzen und Beeren gibt es Ausnahmen

Die Bundes-Artenschutz-Verordnung eine Ausnahmegenehmigung nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge (bis 2 kg pro Sucher) für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Gewerbliches Sammeln ist generell verboten. Die gleichen Regeln gelten für das Sammeln von Beeren und Pflanzen!

 
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