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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 18.11.2005, 15:12 Uhr

Bedingung für Elterngeld .... Artikel im Focus

Du hast nicht alles gelesen. Man "darf" bis zu 30 Stunden arbeiten, also von zumachen kann keine Rede sein, nur von zurückschrauben.

In anderen Ländern geht es doch auch, ist Deutschland so "besonders"????

Und daß Du jetzt auf Anhieb keine Ersparnisse hast, das nehme ich Dir gerne ab, das hätte ich auch nicht. Normalerweise kündigt sich so ein Kind ja etwa 9 Monate vorher an. Ich bin auch kein Großverdiener, trotzdem konnte ich in 9 Monaten genug Geld zurücklegen, um 6 Monate zu Hause zu bleiben. Der Urlaub und das eine oder andere Extra fiel halt ins Wasser - so what!

Leute, Ihr redet, als ob es um zwei Jahre ginge. Es geht um 2 Monate, und in diesen 2 Monaten um 10 Wochenstunden. Nach Adam Riese und Eva Zwerg geht es bei einem Stundenlohn von 15,- Euro also um rund 1.200,- Euro, die dann vom Elterngeld ausgeglichen werden müssen (sind das nicht sogar 600,- Euro - dann käme man auf +/- 0 raus).

 
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