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Bankangestellte oder jemand mit Rechtswissen hier?

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Bankangestellte oder jemand mit Rechtswissen hier?

Schnuffelmausi

Bräuchte mal dringend Hilfe. Und zwar geht es um meine Schwägerin, sie ist grad völlig verzweifelt und ich kenn mich leider nicht aus. Ganz genau kann ich es euch auch leider nicht erklären, da ich selber nicht so ganz durchsteig. Folgendes: Ihr vor 10 Jahren gekauftes Haus ist noch nicht abbezahlt. Vor ein paar Jahren haben sie dann einen weiteren Kredit bei einer anderen Bank aufgenommen (glaub um die 150 000) für Renovierungen, Auto, etc. und dabei die Grundschuld aufs Haus eintragen lassen. Vor 2 Jahren hatten sie wohl finanzielle Schwierigkeiten und der Kredit wurde für ein halbes Jahr nicht bezahlt und daraufhin gekündigt. Ihren Mann hat das wohl nicht interessiert, er hat dann die Raten einfach wieder weitergezahlt. Vor einiger Zeit ist bei ihnen nun die Ankündigung zur Zwangsversteigerung ins Haus geflattert. Sie waren nun bei einem Anwalt, was der genau gesagt/ geschrieben hat weiß ich nicht. Als Antwort von der Bank kam nun wohl eine Auflistung der fehlenden und geleisteten Zahlungen. Einen weiteren Termin bei ihrem Anwalt bei dem sie bestimmt genaueres erfährt, hat sie erst übernächste Woche. Sie ist grad nur am durchdrehen und meint sie kann Kai noch schlafen. Deshalb frag ich euch mal. Was bedeuten die 2 letzten Sätze vom Schreiben: Eine Unterbrechung der eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmassnahmen wird nicht erfolgen. (Hört sich für mich aussichtslos an.) Wir bitten darum, sich nach Sichtung der beigefügten Kontoauszüge mit Ihrer Mandantschaft ins Benehmen zu setzen und geeignete Rückführungs- bzw. Ablösevorschläge zu unterbreiten. ( Hört sich doch nicht so schlecht an oder?)


Bonnie95

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

Hallo, Ohwe, was für ne Lage… Hatte sie damals das Gespräch mit der Bank gesucht bezüglich ihrer prekären Lage? Bezüglich Stundungspause usw? Fänd ich persönlich sehr eigenartig, wenn sie einfach nicht gezahlt hätte und kein Sterbenswörtchen erwähnt hätte… Das nur so am Rande. Also es ist tatsächlich so: Sie ist ihrer vertraglichen Pflicht nicht nachgekommen, das steht mal fest. Die Bank hat gekündigt, was ihr recht ist und aufgrund der eingetragenen Grundschuld ist es auch das Recht der Bank zwangszuversteigern. Banken sichern sich damit genau für solche Fälle ab… das sollte eigentlich jedem klar sein :( Die letzten beiden Passagen des Schreibens sind unabhängig voneinander zu betrachten. Es wird zwangsversteigert, ja Aber deine Schwägerin hat dadurch ja nicht ihre Schuld beglichen (das ausgesetzte halbe Jahr). Das muss ja auch bezahlt werden und wir nicht durch die Versteigerung gedeckt Ich denke nicht, dass sich da viel rütteln lässt - aber egal wie gut sich hier jemand auskennt: letztlich MUSS sie das mit dem Anwalt und der betreffenden Bank austüfteln. Nur die können eine sichere Aussage treffen


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

Das ist Beides nicht gut. Die Zwangsversteigerung kommt. Und sie müssen ja auch das halbe Jahr noch zahlen, was sie jetzt versemmelt haben. Hier werden so gut wie alle Häuser unter Wert zwangsversteigert und es würde dann ja eine Restschuld bei deiner Schwester hängenbleiben. Die muss ebenfalls noch beglichen werden. Hier langen nicht selten Leute durch Zwangsvollstreckung in der Privatinsolvenz. Wieso wartet man da stillschweigend 6 Monate?? Kopf in den Sand? Hoffen, die Bank merkt es nicht?


tonib

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

Für mich klingt es so, als solltet Ihr schleunigst Kontakt zur Bank mit einem realistischen Zahlungsplan aufnehmen. Ich verstehe es so, dass sie bis dahin nicht die Vollstreckung unterbrechen wollen. Wenn ein Zahlungsplan vereinbart ist, wird die Vollstreckung eingestellt. Bis dahin soll Druck auf dem Kessel bleiben.


suityourself

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

Soweit ich weiß bedeutet das: es wird versteigert - es sei denn, die Schuldner können jetzt alle! Schulden - also komplett - zahlen (Ablöse). Sie soll sich schleunigst einen Anwalt nehmen, um wenigstens „freihändig“ - also selbst - zu verkaufen. Bei einer Zwangsversteigerung geht das Haus unter Wert weg und es bleiben noch die Restschulden zuzahlen.


Lavendel79

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

Mit Zwangsvollstreckung kenn ich mich nicht aus, aber mit Juristerei. Die letzten Sätze des Briefs lese ich so, dass die Bank den Prozess in Richtung Zwangsvollstreckung jetzt nicht einfach stoppen wird, weil Deine Schwägerin einen Anwalt eingeschaltet hat. Aber sie sollen eben mal darlegen, wie sie die Summe zurückzahlen wollen. Sollte die Bank damit zufrieden sein und die ersten Zahlungen auch eintreffen, könnte ich mir vorstellen, dass der Prozess gestoppt wird. Hier steht der Ablauf ganz gut : https://www.schuldnerberatung.de/zwangsvollstreckung-ablauf/ Gewöhnlich teilt sich die Forderungsbeitreibung in drei Phasen: Erwirkung eines Mahnbescheids (=Titel) Erlangung eines Vollstreckungsbescheids Zwangsvollstreckung Es kommt natürlich auch darauf an, in welcher Phase sie schon sind, ich geh davon aus, erst beim Mahnbescheid der Bank. Durch den Widerspruch gegen den Mahnbescheid (schätze, das hat der Anwalt gemacht) geht das Verfahren wohl erst mal in ein ordentliches Gerichtsverfahren über. Der Prozess läuft also erst mal weiter bis die Bank (und dann auch das Gericht) zufrieden ist mit dem Rückzahlungsangebot.


suityourself

Antwort auf Beitrag von Lavendel79

Siehe Verbraucherzentrale zB: "Die Grundschuld ist nämlich ein sofort vollstreckbarer gerichtlicher Titel, womit die Bank praktisch einen rechtskräftigen Zwangsvollstreckungsbescheid in der Hand hat. Um eine Zwangsversteigerung einzuleiten, ist somit keine gesonderte Klage vor Gericht oder die amtliche Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers nötig." Damit sind die Phasen eines Mahnverfahrens, wie man sie normalerweise kennt, hinfällig. Bei einer Zwangsvollstreckung geht es ja im Prinzip darum, einen ausstehenden Betrag zu fordern und im Zweifel mittels Pfändung zu holen. Der Gerichtsvollzieher, der damit beauftrag ist, lässt mit sich nochmal verhandeln, denn auch regelm. Kleinbeträge sind idR natürlich besser als Gegenstände aus der Wohnung des Schuldners, die im Zweifel erst mal zu Geld gemacht werden müssten. Bei einer Grundschuld muss die Bank aber gar nichts pfänden - sie hat ja bereits ein Pfand, das Haus. Sie muss es nur noch einlösen und das tut sie mit der Zwangsversteigerung. Im Grunde muss jetzt der ehemalige Eigentümer sein Haus bei der Bank wieder auslösen. Stell dir ein Leihaus vor: du gibst deine Uhr ab und bekommst dafür 100 Euro. Deine Uhr bekommst du nur wieder zurück, wenn du den kompletten Betrag nebst Zinsen am Tag x auf den Tisch legst. So in etwa ist das jetzt hier. Die Bank gibt ihr Pfand nur wieder raus bzw. muss es nur wieder raus geben, wenn du alles bezahlen kannst. In wie fern die Bank nochmal mit sich reden lässt hängt sicher auch davon ab, was die Schuldner jetzt anbieten können. Aber darauf eingehen muss die Bank nicht.


Musikerin

Antwort auf Beitrag von suityourself

Suityourself hat es sehr gut erklärt und so ist auch die Rechtslage. Deswegen tragen die Banken die Grundschuld im Grundbuch gleich auf den ersten Rang in der dritten Abteilung ein, damit sie als Gläubiger als erstes bedient werden. Wenn die Schuldner nicht unverzüglich zahlen bzw mit der Bank keine Vereinbarung treffen können, dann wird ihr Haus zwangsversteigert.


Lavendel79

Antwort auf Beitrag von suityourself

Oh okay, dann bringt auch ein Widerspruch nichts. Das siegt in diesem Fall wirklich nicht gut aus für die Schwägerin...


Lena_1922

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

Die erste Frage ist - will und kann sie um das Haus kämpfen, oder ist es aussichtslos. Ein halbes Jahr keine Raten zahlen ohne Kontakt zur Bank ist heftig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten a) das Haus vorher frei verkaufen und die Schulden bei der Bank ablösen. Das kann auch ein Investor sein, der sie weiter im Haus leben läßt. Es können auch die Eltern oder Geschwister sein - man muss wissen auf was man sich einläßt. b) ein Bekannter/Verwandter versucht das Haus zu ersteigern und sie bleiben später Mieter - ist aber riskant, man weiß nie wer mitbieten möchte und es können Restschulden bleiben c) eine neue Finanzierung - das ist sehr schwer mit der Vorgeschichte, aber auch nicht unmöglich. Fakt ist - sie müssen jetzt schnell agieren - die Zwangsversteigerung wird nicht ausgesetzt.


Hafermilch2000

Antwort auf Beitrag von Lena_1922

sie müssten doch eigentlich wien 1 Mahnung und 2 Mahnung bekommen haben da hätte man dann, schon schnell Kontakt zur Bank nehmen müssen um eine Lösung zu finden. jemand aus der Familiue kann das gehlnede Geld euch vorstrecken, und Ihr bezahlt es dann zurück,


suityourself

Antwort auf Beitrag von Hafermilch2000

Wir reden hier aber eben genau nicht von einem mehrstufigen Mahnverfahren wie man das so üblicherweise kennt. Die Bank muss nicht Erinnern, Mahnen, Mahnverfahren einleiten. Du kannst auch nicht mit einem Widerspruch eine Hemmung erwirken. Grundschuld ist das Stichwort. Siehe weiter oben.


Jana287

Antwort auf Beitrag von suityourself

So ein Quatsch! Wenn 6 Monate keine Raten gezahlt wurden, und das Darlehen bereits gekündigt ist, dann hat die Bank unzählige Mahnungen geschickt, die ignoriert wurden. Die Bank schickt in so einem Fall bei jeder fehlenden Zahlung eine Mahnung. Und auch die Kündigung des Kredits wird erst angemahnt. Um es so weit kommen zu lassen, muss man verdammt viel Post ignorieren.


mauspm

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

schwierig... jeder der mit einer bank zu tun hat hat einen berater bzw ansprechpartner, welcher bei problemen jeglicher art zu kontaktieren ist( in meinem onlinekonto steht mein berater mit namen und telefonnummer ganz oben rechts). übergeht man diesen , stellt nach eigener entscheidung die zahlung ein und kommt dann mit einem anwalt wenn die bank reagiert sind das ganz schlechte voraussetzungen für ein weiteres positives " miteienander". ich würde hier ganz schnell einen banktermin machen zum gespräch über die möglichkeiten die noch bleiben


Schnuffelmausi

Antwort auf Beitrag von mauspm

Vielen Dank für eure Antworten und sorry, dass ich jetzt erst wieder schreibe, war beruflich arg eingespannt die letzten Tage. Hatte gestern Abend nochmal ein langes Telefonat mit ihr. Der Kredit war wohl nicht über die Hausbank. Der wurde wohl nur online abgeschlossen, bei einer Bank die zwischenzeitlich von einer in Deutschland ansässigen französischen Bank übernommen wurde. Die 6 fehlenden Raten kamen während Kurzarbeit im Coronajahr zustande. Der Bruder meines Mannes hatte die Bank wohl um Ratenpause gebeten (wie es zu der Zeit ja eigentlich machbar war). Die Bank hatte abgelehnt und er trotzdem erst ein halbes Jahr später bis heute wieder konstant weiter bezahlt. Es kam anscheinend nur die Kündigung des Kredits ins Haus. Diese hat der Mann ignoriert und weiter Raten bezahlt und nun über ein Jahr später kam das Schreiben mit der Zwangsversteigerung. Einen Termin zur Besichtigung des Gutachters gibt es auch schon. Die Bank steht nicht an erster Stelle im Grundbuch, sondern dort ist die Bank vom Hauskredit eingetragen. Ich hoffe sehr, dass der Anwalt noch irgendwas hinbiegen und die Bank erweichen kann. Bei uns ist leider keiner so reich und könnte finanziell aushelfen.


Ellert

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

Wenn der Antrag auf Ratenzahlung abgelehnt wird und man dennoch einfach nicht zahlt was hat er sich denn dann gedacht, dass die das einfach so hinnehmen ? Kredit gekündigt und dennoch nichts gedacht oder gemacht ?


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

Die Bank aus Frankreich steht aber doch im Grundbuch? Auf welchem Rang diese steht, spielt erstmal keine Rolle. Eine Zwangsversteigerung ist trotzdem möglich. Kompliziert wird es aber, weil die Bank in Frankreich ist. Es macht auch keinen Sinn, die Raten weiter zu bezahlen obwohl der Kredit bereits gekündigt worden ist. Ich bezweifle sehr, dass der Anwalt etwas ausrichten kann. Es bleibt nur noch die Möglichkeit, den Kredit vollständig zu tilgen so dass dann die Zwangsversteigerung verhindert werden kann.


Schnuffelmausi

Antwort auf Beitrag von Ellert

Viel gedacht hat er sich wohl nicht dabei. Hatte zu der Zeit einfach nicht genug Geld und gehofft damit durchzukommen. Meiner Schwägerin hatte er zu dem Zeitpunkt gar nichts davon gesagt, weil sie sich bezüglich Corona schon genug Sorgen gemacht hatte und er sie nicht weiter belasten wollte. Echt schöne Scheisse jetzt, zumal auch Kinder, Schwiegermutter, Hund und Katze mit im Haus leben. Die Bank ist in Deutschland, ist aber halt einfach französisch. Wurde vor einiger Zeit irgendwie aufgekauft oder so…???


Jana287

Antwort auf Beitrag von Schnuffelmausi

Dann mal freundlich bei der Hausbank fragen, die im ersten Rang mit der Grundschuld drin steht. Ob die bei der zweiten Bank ablösen würden um die Zwangsversteigerung abzuwenden!? Wenn dort immer pünktlich gezahlt wurde und aktuell die Bonität passt, machen die das vielleicht. Die Hausbank hat sicher kein Interesse daran,dass die Finanzierung platzt und die Immobilie verwertet wird!