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Geschrieben von Emmasmamma am 04.10.2011, 11:35 Uhr

Bäume ragen übers Grundstück - wer darf/muss sich drum kümmern?

Stören nur die Blätter oder doch der Ast?

Das Blätterproblem ist nicht mit Absägen des Astes gelöst. ich denke, das sollte klar sein.
Wenn der Ast stört, würde ich den Eigentümer des Baumes freundlich bitten und Frist setzen, den Ast zu kürzen. Einfach machen, darf er nicht.

Ansonsten:

§ 910 BGB
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Viele grüße
Claudiaaa

 
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