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Geschrieben von Celine2 am 15.08.2011, 13:01 Uhr

Autoreparatur selbst zahlen?

Hallo,

ich hatte ja kürzlich einen Autounfall. Seitdem steht das Auto (da es abgeschleppt werden musste) in der Werkstatt.

Da es ein größerer Betrag ist, wollte ich warten, bis die Versicherung der Unfallgegnerin überwiesen hat und dann das Auto reparieren lassen.

Nun kann sich das aber hinziehen, bis die zahlen, da die gegnerische Partei nun auch einen Anwalt eingeschaltet hat, etc....

Mein Auto steht jetzt seit 3 Wochen in der Werkstatt rum. Ich nehme an, Standkosten fallen auch an. Ich hätte das Recht auf ein Leihauto, aber das sicherlich auch nicht unbegrenzt, oder? Ich kann ja nicht ein halbes Jahr ein Leihauto nehmen, bis die Versicherung endlich mal zahlt.

Muss ich jetzt mein Auto doch zwangsläufig selbst reparieren lassen (also das Geld vorstrecken) und hoffen, dass die Versicherung es zahlt?

Ich brauche ja auch mein Auto endlich mal wieder und es kann ja nicht monatelang bei denen in der Werkstatt rumstehen...

Weiß wer, wie man das jetzt regeln muss?

LG, Cel

 
30 Antworten:

Nachtrag

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 13:02 Uhr

Die Versicherung hatte bis letzte Woche einen Termin (von meinem Anwalt) dass sie bis dato das Geld überwiesen haben soll.

Das hat sie nicht getan.

??? !!!

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Re: Nachtrag

Antwort von Häsle am 15.08.2011, 13:07 Uhr

Hast du bei deiner Versicherung nachgefragt, was du machen sollst?

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Re: Nachtrag

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 13:14 Uhr

Am Unfalltag hab ich bei der Versicherung von der Gegnerin angerufen. Die haben gemeint, mit den paar Dellen kann ich ja einstweilen rumfahren. Hab dann gesagt, dass es abgeschleppt werden musste, weil es nicht mehr angesprungen ist und jetzt in der Werkstatt steht.
Die Dame hat gesagt, mir steht ein Leihauto zur Verfügung.

Bei meiner Versicherung hab ich angerufen (ich hab da alles, Haftpflicht, Rechtschutz, etc....) und hab das gemeldet (Ich habe auch so eine Aktennummer bekommen, weiß jetzt allerdings nicht, ob das jetzt für die Haftppflicht oder für den Rechtschutz-Fall war...)

Vor ein paar Tagen wollte mein Anwalt meine Haftpflichtversicherung um etwas nachzufragen. Ich hab ihn seitdem nicht mehr erreicht, weil ich auch wissen wollte, wie es jetzt weitergeht. Er hat mich nicht zurückgerufen/ bzw. zurückgemailt.

Was mach ich denn jetzt?

LG, Cel

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Re: Nachtrag

Antwort von Häsle am 15.08.2011, 13:20 Uhr

Ich würde meine Versicherung nochmal anrufen und konkret nachfragen. Wenn die dir nicht helfen können, würde ich bei der gegnerischen Versicherung anfragen, am besten mit schriftlicher Antwort. Ich hatte bisher mit Kfz-Versicherungen nur gute Erfahrungen, da die sich um alles gekümmert haben.

Was hast du denn da für einen Dödel-Anwalt erwischt?

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Re: Nachtrag

Antwort von Feuerpferdchen am 15.08.2011, 13:22 Uhr

ich kenne es nur so, man meldet es der eigenen Versicherung, der gegnerischen Versicherung auch noch(überprüfen ob der Gegner den Schaden gemeldet hat) man geht zu einem Sachverständigen, der ein Gutachten schreibt. Das lohnt sich immer. Das Geld für das Gutachten erhältst Du ja auch wieder zurück.
Ruf doch mal Deine Versicherung an, die kennt sich doch auch aus, wie schnell gezahlt werden muss, Dein Anwalt kann auch eine Frist setzen und Verzugszinsen fordern, dann machen die schneller.

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Re: Nachtrag

Antwort von Steffi528 am 15.08.2011, 13:37 Uhr

Bei mir lief es auch schneller, obwohl die gegnerische Versicherung sich erst "freikaufen" wollte, aber der Gang zum Anwalt war lohnend.
Ich hatte nach zwei Wochen eine Abschlagszahlung der gegnerischen Versicherung auf dem Konto und noch mal eine Woche später den Rest.

Ich konnte mir dann einen neuen Gebrauchten kaufen.


Ach ja, die gegenerische Versicherung wollte mir "was überweisen", ohne Prüfung des Sachverhaltes. Als ich fragte, wie sie denn so aus der Ferne den Schaden abschätzen konnten, merkte ich bei d er Antwort, wo es für die Versicherung hinlaufen sollte.
Meine Krankenhauskosten wollten sie auch nicht zahlen (Auffahrunfall bei Tempo 70, im 6. Monat schwanger), weil sie meinten, es wäre ja übertrieben, ins Krankenhaus zu fahren. . Habe dann das Gespräch abgebrochen und meinen Anwalt aufgesucht.

Leider gab es kein Schmerzensgeld für die Tage, in denen unklar war, ob ich das Kind im Bauch behalten würde.
Mein Unfallgegener hat sich dann eine andere Versicherung gesucht, weil es nicht in seinem Interesse war, wie die versicherung mich "abspeisen" wollte.

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Re: Nachtrag

Antwort von Maximum am 15.08.2011, 13:45 Uhr

wenn es 100prozentig ist das der andere Schuld ist kannst du dir einen Leihwagen nehmen bis dein Auto fertig ist.Ich hatte das auch schon...es hatte mir jemand die Vorfahrt genommen,ich hatte zum Glück auf Polizei bestanden,und das war auch gut so,denn Madam versuchte sich im nachhinein noch irgendwie raus zu reden.Aber bis die Versicherung aus dem Arsch kam...es war der deutsche Ring...mußte ich auch erst meinen Anwalt springen lassen dessen Notenkoste die dann auchnoch übernehmen durften.

Ich finde sowas zum kotzen.Wenn ich einen Unfall baue stehe ich dazu und fertig.Dafür bin ich doch versichert.Ich hatte vor über zwei Jahren auch beim abbiegen eine Kurve zu eng genommen und jemand einen Schaden zugefügt...mein Gott...ich stand dazu,die Frau hatte drei Tage einen Leihwagen und dann hatte sie ihr Auto heile wieder...ich habe dafür jetzt alle halbe Jahre etwas mehr zu bezahlen an die Versicherung,aber so ist das eben..

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Re: Nachtrag

Antwort von Luni2701 am 15.08.2011, 14:02 Uhr

Hmm, also bei uns lief das so, das ich mit meiner Versicherung gesprochen hatte und die meinten ich soll den Wagen reparieren lassen und die Werkstatt hat mit der gegnerischen Versiicherung abgerechnet. Hätte diese nicht gezahlt, hätte meine Versicherung übernommen und wäre mit der gegnerischen Versicherung vor gericht gegangen und hätte das Geld wiedergeholt.

Hach hab ich ne gute Vesicherung da sind de echt supi und klären alles für mich.

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Re: Nachtrag

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 14:04 Uhr

Die gegnerische Versicherung hat schon einen Kostenvoranschlag gesendet bekommen und Fotos.

Mein Anwalt sagt auch, es müsste 100 zu Null ausgehen, da ich gar nichts dafür konnte.

Ich hab aber von der Polizei eine Anzeige bekommen wg. fahrlässiger Körperverletzung, da ich ja das Auto war und der Gegner ein Radfahrer.
(die wird aber wahrscheinlich eingestellt).

Jetzt wird sich wohl noch die gegnerische Haftpflicht darum streiten, dass ich ne Teilschuld bekomme. Sieht vom Unfall her zwar nicht so aus, (Zeugen haben auch ausgesagt) aber als Auto kann man wohl immer eine Teilschuld bekommen (da man am Verkehrsgeschehen teilgenommen hat und er stärkere ist...).

Nervt mich! Ich will dass der Mist endlich geregelt ist.

Werde wohl morgen noch Mal meinen Anwalt und meine Haftpflicht anrufen.

LG

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Re:du must

Antwort von HellsinkiLove am 15.08.2011, 14:11 Uhr

wenn du dein auto in die werkstatt gibst eine sog.abtretungserklärung abgeben .in dieser ist geregelt das die werkstatt direkt mit der versicherung abrechnet und du da raus bist.

allerdings würde ich das tunlichst vorher mit der versicherung klären nicht das du nachher auf den kosten sitzen bleibst.

einen leihwagen bekommst du ausschliesslich nur für die arbeitstage der reparatur.die kann vom normalfall abweichen.es wird im KVA angegeben wie lange für diese art der reperatur an zeit veranschalgt wird..ausschliesslich danach bekommst du auch den mietewagen der zu 90% eine klasse unter deinem sein muss (sonst must du zuzahlen..kommt aber auf die versicherung und den entsprechenden fuhrpark an).

das sind meist nicht mehr als 3- 6 tage je nach unfall...also niemals für ein halbes jahr etc

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NEIN

Antwort von bobfahrer am 15.08.2011, 14:31 Uhr

Normalerweise unterschreibt man eine Abtretungserkläürung und die Werkstatt kümmert sich darum. Hast du was unterschrieben?

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Re: NEIN

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 14:41 Uhr

Nein, ich hab bei der Werkstatt gar nichts unterschrieben.

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Moment

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 14:42 Uhr

Doch, das Ding vom Abschleppunternehmen.
Dass meine Versicherung die Abschleppkosten übernimmt.

(Die werden das sich aber dann auch von der gegnerischen Versicherung holen, oder?)

LG

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Re: Moment

Antwort von bobfahrer am 15.08.2011, 14:46 Uhr

Also ich würd mich mal bei der Werkstatt erkundigen was jetz ist! DIE müssen sich kümmern! Ist das eine Fachwerkstatt?

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Re: Moment

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 14:53 Uhr

Ja, das ist eine, direkt von meiner Versicherung (gebundene) Werkstatt.
Ich hab so einen Vertrag, mit einer Select-Kasko. D. h. ich darf nach nem Unfall nur in die und die Werkstatt.

Die Werkstatt war bisher spitze. Hat mir alles geschickt (Kostenvoranschlag, Fotos).

Ich hab zu denen dann gesagt, ich melde mich wieder, wenn ich mehr von der Versicherung weiß und die bezahlt haben. War wohl ein Fehler?!

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Re: Moment

Antwort von bobfahrer am 15.08.2011, 14:56 Uhr

Also ruf umgehend deine Versicherung an die sollen sich da mal kümmern. DU darfst keine kosten haben, kannst sogar 40€ Pauschal für Telefon usw abrechnen, der Mietwagen wird für die Dauer der Rep bezahlt, aber höchstens 14 Tage, alles darüber hinaus muss mit der Vers. abgesprochen werden bsp. wenn es einen Ersatzteilengpass gibt o.ä.
Ruf gleich an.

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Re: Moment

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 14:59 Uhr

Danke, werde ich morgen machen.
Heute ist bei uns Feiertag.

LG, Cel

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Vorsicht, bei Unfällen mit Personenschaden sieht das immer etwas anders aus...

Antwort von oma am 15.08.2011, 15:00 Uhr

Wie du schon selbst geschrieben hast, wird es u.U. darauf hinauslaufen, dass du eine Teilschuld bekommst, weil du als Autofahrerin die "Stärkere" warst, auch wenn du nullkommagarnichts für den Unfall konntest. Da geht es um die sogen. "Gefährdenshaftung", google mal.

Und aus genau diesem Grund wäre ich mehr als zurückhaltend, was Gutachter und Leihwagen angeht. Sonst kann es dir passieren, dass du auf den Kosten oder zumindest einem Teil davon sitzen bleibst.

Ich finde diese Regelung auch merkwürdig, kenne es aber aus der Praxis. Der schlimmste Fall, den ich je aufnehmen musste, war der Unfalltod eines kleinen Jungen. Er war mit seinem Fahrrad bei Rot über eine Fußgängerampel gefahren und von einem Autofahrer erfasst worden, der weniger als 30 km/h gefahren ist und nach mehrfach bestätigten Zeugenaussagen Grün hatte.

Wir haben beide geheult, als ich die Schadenanzeige aufgenommen habe. Seine Unschuld bestätige sich auch im Gerichtsverfahren, aber "wir" mussten aufgrund der Gefährdenshaftung Schadenersatz leisten (u.a. die Beerdigungskosten), und sein Vertrag wurde belastet.

Ich würde aber auf jeden Fall Druck machen bei der gegnerischen Versicherung und beim Anwalt.

Übrigens sollte auch mir mal nur 2/3 eines unverschuldeten Schadens aufgrund der Gefährdenshaftung ersetzt werden, und zwar auch ohne Personenschaden.
Zum Glück - ich bin halt ein Korinthenkacker - habe ich selbst Fotos vom Unfallort in einer ähnlichen Konstellation wie bei meinem Schaden gemacht.

Beim Gerichtstermin wollte der Richter schon im Sinne der gegnerischen Versicherung zustimmen, also nur 2/3 des Schadens ersetzen. Selbst der schuldige LKW-Fahrer sagte mehrmals "Aber die Frau konnte doch gar nichts dafür..." Mein bräsiger Anwalt hat nicht ein Wort rausgebracht. Da hab ich gesagt: "Bei Barbara Salesch dürfen die Prozessgegner auch selbst was sagen. Ich würde Ihnen gern ein paar Fotos zeigen..."
Sprach's, entwandt meinem Anwalt seine Akte, in der meine Fotos lagen, und ging zum Richter. Und der konnte dann nicht anders, als mir zustimmen. Ich bekam vollen Schadenersatz...

(Anschließend musste ich noch meinen dämlichen Anwalt verklagen, da der die von der gegnerischen Versicherung sofort angewiesene Summe nicht an mich weiterleitete. *grmpf*).

Viel Glück!

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Re: Moment

Antwort von bobfahrer am 15.08.2011, 15:00 Uhr

Aber sicher bei deiner Versicherungsgesellschaft doch nicht! Ruf an man...

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@oma

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 15:11 Uhr

"Gefährdenshaftung" genau, das Wort ist mir nicht mehr eingefallen.

Der Polizist hat gesagt, das kann auf mich zukommen (weil ich das böse große Auto war).

Ich hab mir bis jetzt kein Leihauto genommen (sondern einige Buskarten gekauft) und kein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Versicherung wollte ja keines.

Bei meinem letzten Unfall hat mir mein Anwalt (ein anderer) gesagt, ich solle ein Gutachten machen lassen. Hab das dann auch machen lassen und meine Versicherung hat es nicht bezahlt, da sie gesagt haben, es wäre nicht nötig gewesen. Mein Anwalt hat zwar bei denen nachgefragt (Telefonnotitz, etc.) aber die haben es abgestritten. Somit blieb ich auf einen großen Teil selbst sitzen. Das Gutachten kostete damals 1000 Euro.

Dieses Mal war ich vorsichtiger und hab vorher die Versicherung angerufen und mir schriftlich schicken lassen, was sie brauchen.

LG, Cel

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Re: @oma

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 15:24 Uhr

Das ist ja krass:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung

Am Besten ich bleib zu Hause und sperr mich ein, dann kann ich für nichts zur Rechenschaft gezogen werden.

So was böses: Da hat man am Straßenverkehr einfach so teilgenommen, zwar nichts verursacht, aber ist zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen... tja, wohl Pech *ironie off*

LG

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Nerv...

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 15:47 Uhr

Bei meiner Versicherung ist dauernd belegt und dann wird man aus der Leitung komplimentiert.

Neuer Versuch...

LG

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Re: @Celine2

Antwort von oma am 15.08.2011, 15:53 Uhr

Na, dann hast du ja schon leidvolle Erfahrungen gemacht, wie böse man auf falsche Ratschläge reinfallen kann.

Ich bin auch immer wieder erstaunt, wie schnell - ob hier oder im Bekanntenkreis - dazu geraten wird, das volle Programm zu fahren: Anwalt, Gutachten, Leihwagen usw.
Dass aber jeder - auch der Geschädigte - rechtlich gehalten ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten, wird völlig außer Acht gelassen.

Für ein Gutachten z.B. muss eine gewisse Schadenshöhe gegeben sein (Höhe weiß ich nicht mehr, kann sich ja auch geändert haben, ich bin nicht mehr in der Branche tätig...). Einen Leihwagen bekommt man dann, wenn man tatsächlich und nachweisbar auf ein Fahrzeug angewiesen ist.

Ich werde nie den Fall einer Kundin vergessen, die einen unverschuldeten Unfall hatte und sich bei uns beraten ließ. Sie wollte einen Leihwagen, obwohl sie Hausfrau war. Ich habe ihr gesagt, dass sie lieber ihre Einkäufe, Arztbesuche usw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder gar mit der Taxe erledigen solle, bekäme sie alles ersetzt und obendrein noch einen Nutzungsausfall (den du übrigens auch beantragen kannst...).

Nein, sie war natürlich schlauer, nahm sich einen dicken Audi als Leihwagen - das beschädigte Auto war ein noch dickerer Audi, sonst wäre das schon gar nicht gegangen, man soll ja immer eine Klasse kleiner bleiben -, und das für fast 6 Wochen, weil es Probleme mit der Ersatzteilbeschaffung gab.
In dieser Zeit ist sie weniger als 300km mit dem Leihwagen gefahren, und die gegnerische Versicherung weigerte sich, diese unverhältnismäßigen Kosten zu tragen. Verständlich, wie ich finde. Vor Gericht bekam sie recht, und unsere Kundin blieb heulend auf einer Rechnung von mehreren Tausend DM sitzen...

Und die Sache mit der Gefährdenshaftung ist tatsächlich so: Stell ein versichertes Fahrzeug - oder meinetwegen nur einen Anhänger - ordnungsmäß an den Straßenrand. Ein unvorsichtiger Radfahrer fährt drauf und verletzt sich. Und du bekommt Teilschuld. Obwohl du nicht mal in der Nähe warst und dein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt war...

Ich wette, deine Unfallgegnerin wurde von jemandem gebrieft, dass sie aus diesem Unfall, an dem außer ihr niemand Schuld hatte, noch Kapital schlagen kann. Schmerzensgeld und so...

Als ich dein erstes Posting las nach dem Unfall, habe ich es genau so kommen sehen. Vor dem Gesetz tut sie nichts Unrechtes, was ich aus moralischer Sicht davon halte, behalte ich lieber für mich....

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Re:gefährdungshaftung

Antwort von HellsinkiLove am 15.08.2011, 15:58 Uhr

ich hatte unverschuldet einen unfall in dem mir jemand die vorfahrt nahm und das auto zu matsch fuhr.
und selbst ich bekamm keine 100% entschädigung (obwohl nachgewiesen 100% unschuldig weil ich stand und der andre reinfuhr) weil gesagt wird in dem augenblick wo ich mich in den strassenverkehr begebe,begebe ich mich eben auch in die gefahr das was passiert oder ich jemanden schade...demnach wurden 1/3 der kosten nicht übernommen.

deswegen auf jeden fall vorher klären

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@oma

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 16:01 Uhr

Oje, das hört sich nicht gut an.

Ja, sie hat mir zuerst versichert, dass sie mir nichts böses will und natürlich für alles aufkommt und so.
Mein Partner und sie arbeiten sogar in der gleichen Einrichtung (sind wir durch Zufall drauf gekommen).

Jetzt, da sie nen Anwalt hat, hab ich nichts mehr von ihr gehört.
Nur, dass sie bei der Polizei die Aussage verweigert hat (wird ihr der Anwalt geraten haben, da sie ja Rot hatte).

Bei meiner Versicherung geht noch immer keiner ran...

"Nutzungsausfall", das hat mir mein Anwalt auch gesagt, dass er den beantragt.
Wer trägt denn eigentlich die Kosten für meine Eigenbeteiligung beim Rechtschutz, immerhin auch 150 Euro.? Ist das jetzt mein Privatvergnügen?

Bin total am Zittern, der Scheiß regt mich schon wieder extrem auf.

LG, Cel

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Kann aber auch gut ausgehen...

Antwort von shinead am 15.08.2011, 16:09 Uhr

Nur mal um ein bisschen was positives zu berichten:

Mein Bruder hatte mal einen Unfall mit Personenschaden.

Ein anderes Auto war im Nebel geschleudert (Scheinwerfer zertrümmert) und stand quer auf der Straße. Mein Bruder ist (langsam, weil Nebel) in das stehende Fahrzeug rein gefahren, ein LKW dann in meinen Bruder...

Es gab diverse Knochenbrüche, Schocks, Schleudertraumen und viel zerbeultes Blech.

Mein Bruder hat keine Teilschuld bekommen.

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Re: Kann aber auch gut ausgehen...

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 16:13 Uhr

Danke, das macht etwas Hoffnung, aber ich seh mich schon 1/3 selbst zahlen. Bin zur Zeit nicht so der Optimist :-(

LG, Cel (immer noch fleißig am Versicherung-anrufen.... *piep- Bitte rufen Sie später noch einmal an....*)

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Re: @oma

Antwort von oma am 15.08.2011, 16:15 Uhr

Die Kosten für RA und RS trägt der Gegener bzw. seine Versicherung in dem Umfang, der ihm an Schuld gerichtlich zugewiesen wurde. Bekommt er eine 2/3-Schuld, zahlt er eben auch deine Anwalts- und Gerichtskosten zu 2/3. So hab ich es zumindest im Gedächtnis, lasse mich da aber auch gern korrigieren...

Ich kann gut verstehen, wie dich das aufregt. Ging mir damals genauso.
Aber damals kannte ich ja auch emfuts Motto noch nicht: Man kann sich über alles ärgern, man ist aber nicht dazu verpflichtet...Und obwohl ich damals meinen Schaden zu 100% ersetzt bekam, musste meine RS mehr als 600€ blechen. Für Anwalts- und Gerichtskosten. Hab ich auch nicht verstanden und versteh es bis heute nicht.

Ich drück dir die Daumen, dass du so gut wie möglich aus der Sache rauskommst.

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@ shinead

Antwort von oma am 15.08.2011, 16:18 Uhr

Weia, bei 3 oder noch mehr Unfallbeteiligten sieht es auch wieder gaaaanz anders aus. Da wird es dann richtig kompliziert...

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Re: @oma

Antwort von Celine2 am 15.08.2011, 16:40 Uhr

Danke!

Ich hab jetzt nach 25 Minuten Warteschleife - immerhin schon mal Warteschleife - und immerhin mit Warteschleifenmusik - aufgelegt.

Beim Mitsingen der Musik hört man die Musik kurzfristig nicht mehr. Ist wohl so ne Art Rückkopplung, jedenfalls blockiert sich das irgenwie.

Ich probiere es heute noch ein paar Mal bei denen.

Morgen muss ich auf jeden Fall meinen Anwalt erwischen - und wenn ich mich vor die Kanzlei auf den Boden hocke - irgendwann muss er rein oder raus - und dann hab ich ihn!

Na toll, alles zu 1/3 zahlen, wäre auch nicht so toll, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Aber die übernähme dann der Rechtschutz (bei dem ich dann die Selbstbeteiligung zu 1/3 zahlen müsste, oder?)

LG Cel (die die Warteschleifenmelodie nicht mehr aus dem Ohr bekommt)

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