Geschrieben von Kathy33 am 09.05.2011, 9:05 Uhr |
Aufhebungsvertrag, Kindergeld
Hallo. Dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld.
Unter www.familienkasse.de kannst du die Vordrucke Antrag für ein arbeitsloses Kind ausdrucken.
ausfüllen und beide unterschreiben,sowie den vordruck-Bescheinigung über fortdauer und ende der berufsausbildung-vom ehemaligem betrieb vervollständigen u abstempeln lassen.zusammen unter Angabe der kindergeldnummer zur familienkasse schicken u dann bekommst du einen änderungsbescheid.
Lg
Sorry für die Fehler,schreibe übers handy
- Aufhebungsvertrag, Kindergeld - vier+1 07.05.11, 16:55
- Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld - Kathy33 07.05.11, 22:40
- Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld - vier+1 08.05.11, 21:57
- Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld - Kathy33 09.05.11, 9:05
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- Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld - Kathy33 09.05.11, 9:05
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- Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld - Kathy33 07.05.11, 22:40
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