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Geschrieben von Kathy33 am 09.05.2011, 9:05 Uhr

Aufhebungsvertrag, Kindergeld

Hallo. Dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld.
Unter www.familienkasse.de kannst du die Vordrucke Antrag für ein arbeitsloses Kind ausdrucken.
ausfüllen und beide unterschreiben,sowie den vordruck-Bescheinigung über fortdauer und ende der berufsausbildung-vom ehemaligem betrieb vervollständigen u abstempeln lassen.zusammen unter Angabe der kindergeldnummer zur familienkasse schicken u dann bekommst du einen änderungsbescheid.

Lg

Sorry für die Fehler,schreibe übers handy

 
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