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Geschrieben von vier+1 am 07.05.2011, 16:55 Uhr

Aufhebungsvertrag, Kindergeld

Hallo,
unser Sohn hat mir heute gebeichtet das er durch ständiges fehlen der Berufsschule den Aufhebungsvertrag unterschreiben musste sonst hätte der Chef die anstehende Gesellenprüfung nicht bezahlt. Steht ihm noch Kindergeld zu da er die Berufsschule bis zur Prüfung (3 Monate) noch besuchen wird?

 
4 Antworten:

Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld

Antwort von Kathy33 am 07.05.2011, 22:40 Uhr

Hallo,
wie alt ist dein sohn?
wieviel stunden geht er wöchentlich zur Schule?
ist der arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet?

lg Kathy

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Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld

Antwort von vier+1 am 08.05.2011, 21:57 Uhr

Hallo ,
unser Sohn ist 19 und Arbeit suchend gemeldet.

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Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld

Antwort von Kathy33 am 09.05.2011, 9:05 Uhr

Hallo. Dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld.
Unter www.familienkasse.de kannst du die Vordrucke Antrag für ein arbeitsloses Kind ausdrucken.
ausfüllen und beide unterschreiben,sowie den vordruck-Bescheinigung über fortdauer und ende der berufsausbildung-vom ehemaligem betrieb vervollständigen u abstempeln lassen.zusammen unter Angabe der kindergeldnummer zur familienkasse schicken u dann bekommst du einen änderungsbescheid.

Lg

Sorry für die Fehler,schreibe übers handy

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Re: Aufhebungsvertrag, Kindergeld

Antwort von vier+1 am 09.05.2011, 15:41 Uhr

Danke

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