Geschrieben von RAlph am 14.12.2005, 12:37 Uhr |
Auf jeden Fall zur Fristwahrung Antrag stellen
Hi Sylvia,
stelle auf jeden Fall zu Fristwahrung einen Antrag auf freiwillige Krankenversichewrung.
Damit machst Du nichts verkehrt. Wenn aus irgendeinem Grunde dann doch eine Pflichtversicherung möglich ist, wird das rückwirkend geändert. Es spielt keine Rolle, wann der Antrag bewilligt wird und das Ganze in trockenen Tüchern ist. Entscheidend ist, daß Du innerhalb der 3-Monatsfrist den entsprechenden Antrag gestellt hast.
Leider gibt es rechtlich keine Möglichkeit, seitens von ALG II einen Zuschuß für eine freiwillige Krankenversicherung zu erhalten.
Liebe Grüße
Ralph/Snoopy
- Weiß einer Rat? Krankenversicherung - schneckchen19 14.12.05, 11:50
- Auf jeden Fall zur Fristwahrung Antrag stellen - RAlph 14.12.05, 12:37
Zu Jovis Kindermädchen und neue Studie über Geschlechter-Unterschiede
Kennt sich jemand mit vermögenswirksame Leistung aus???
@Schwoba: Genieß die Nikoläuse....
Gedanken zu Schwarzenegger
Tookie Williams......
Was anderes: Ich stelle prinzipiell die verhängte Todesstrafe durch eine 12 Mensch-Jury in FRage!!!!!!
Nunmal prall aus dem Leben: Todesstrafe wird vollzogen
Weihnachten/Spiele/Pädagogisch wertvoll/PISA etc