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Geschrieben von Reni+Lena am 13.07.2011, 8:51 Uhr

Arge vs.Eltern-dringend

na es dürfte doch möglich sein vorübergehend die Adresse bzw Wohnung eines kumpels anzugeben wenn er sich um einen Job bewirbt, oder?
Hat er dann den Arbeitsvertrag in der hand kann er den bei der Wohnungssuche vorweisen.
Zur Not muss er sich eben von seinen Kumpels kurzfristig trennen und alleine in eine bestehende WG einziehen. Dann wiederum hat er nen Wohnsitz...Job...Geld...Kaution....und kann mit den Kumpels wieder ne eigene WG gründen.
Sind junge menschen in dem Alter so einfallslos?

lg reni

 
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