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Geschrieben von Detektiv007 am 14.01.2021, 23:26 Uhr

Arbeitsunfall

Natürlich werden sie ihn anschreiben, da er seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist.
Du kannst ja jetzt nicht wissen, ob du irgendwelche Spätfolgen hast. Es wurde schon oft ein angebrochener Mittelfußknochen, ein Haarriss im Finger ect. nicht sofort entdeckt.

Der Kunde muss ja eine Versicherung dafür haben.

Mein Mann hatte am 10.11. 20 einen Arbeitsunfall und mußte schon die Erstkrankenmeldung bei seiner KK abgeben, obwohl er beim D-Arzt war und alles über die BG läuft.

 
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