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Geschrieben von vallie am 26.07.2011, 9:38 Uhr

Arbeitet hier jemand bei ner Bank, hätte eine Frage....

hmmm, ein nachforschungsauftrag wird ja eigentlich nur gemacht, wenn DU das geld überwiesen hast.
du wirst einen anwalt kontaktieren müssen, nur dem darf auskunft gegeben werden, was wann wo tatsächlich aus-und eingegangen ist.
problem ist ja dann die bank der gegenseite, das müßte bewiesen werden, daß das geld dort nicht ausgegangen ist, denn du kannst es ja mit kontoauszügen belegen, daß das geld NICHT eingegangen ist.

auch wenn es sich um einen fehler der bank handelt, dann braucht ihr einen anwalt!

 
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