Geschrieben von jotasi am 25.09.2011, 22:20 Uhr |
Anwalt und so
Das kommt auf den Umfang der Vollmacht (im Innenverhältnis) an (nur außergerichtlich, 1. Instanz etc.). Wenn z.B. die 1. Instanz vorbei ist, muss der Anwalt auf jeden Fall für die 2. Instanz den entsprechenden Auftrag einholen. Es kommt also darauf an, womit der Anwalt beauftragt war.
Und ein Mandat kann man übrigens jederzeit kündigen.
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- Anwalt und so - isii 25.09.11, 21:53
- Re: Anwalt und so - jotasi 25.09.11, 22:20
- Re: Anwalt und so - pivi 26.09.11, 9:41
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