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Geschrieben von shinead am 16.05.2017, 15:29 Uhr

@Annimais

Frag' noch mal nach.

Meine Krankenversicherung schreibt zu dem Thema: Auch während der Elternzeit und für die Dauer des Bezuges von Elterngeld bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Sozialversicherung beitragsfrei bei der IKK Südwest bestehen. Dies gilt auch für freiwillig versicherte Beamte und Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sofern sie bei Nichtbestehen der freiwilligen Versicherung einen Anspruch auf Familienversicherung haben. Bitte reichen Sie uns hierfür eine Kopie der Bescheinigung über den Bezug von Elterngeld bzw. einen Nachweis über die mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Elternzeit ein.
https://www.ikk-suedwest.de/leistungen/schwangerschaft-und-geburt/leistungen-nach-der-geburt/

Oder bist Du freiwillig (in der GKV) bzw. Privat versichert? Dann musst Du die Beiträge tatsächlich bezahlen. Allerdings in der GKV nur den Mindest- und nicht den normalen Beitragssatz.

 
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