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Geschrieben von Schwoba-Papa am 16.02.2006, 17:36 Uhr

An alle Hausbesitzer WICHTIG

Ablauf der Widerspruchsfrist gegen den Grundsteuerbescheid

Für viele Haus- und Wohungsbesitzer läuft dieser Tage eine wichtige Frist aus: die Frist für einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid. Wichtig, weil das Bundesverfassungsgericht in den kommenden Monaten prüfen soll, ob für selbst genutztes Wohneigentum überhaupt Grundsteuer erhoben werden darf.

Und wer später Geld zurück haben möchte, muss jetzt Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch bei den Rathäusern kann allerdings Gebühren kosten. Es gibt aber eine bessere Methode - die nichts kostet und unbefristet ist.

Wendet sich der Steuerzahler nicht an sein Rathaus, sondern an sein Finanzamt, dann wird keine Widerspruchsgebühr fällig. Dort beantragt man den Grundsteuermessbescheid aufzuheben und den dort festgesetzten Messbetrag auf null zu setzen. Außerdem sollte man gleich dazu schreiben, dass das Verfahren ruhen soll.

Falls das Verfassungsgericht dann dieses oder nächstes Jahr der Klage statt gibt, wird der Grundsteuermessbetrag auf Null reduziert und somit werden Null Euro Steuern fällig.

Hat man schon einen Widerspruch im Rathaus eingereicht und es drohen jetzt Gebühren, könne man den gefahrlos zurücknehmen, da der Antrag beim Finanzamt vollkommen ausreicht.

Autor:
Thomas Scholz Quelle : SWR1.de

Grüßle

 
4 Antworten:

Re: An alle Hausbesitzer WICHTIG

Antwort von emmal j. am 16.02.2006, 17:50 Uhr

Weißt Du zufällig, wie das bei einem sowohl privat genutzten als auch vermieteten Haus funktioniert?
Fällt der private Teil des Grundstücks in dieselbe Kategorie?
Oder gilt das für diese gemischte Nutzung gar nicht?
lg!

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ich denke es betrifft alle Bescheide,

Antwort von Schwoba-Papa am 16.02.2006, 17:53 Uhr

hab aber noch einen Link

http://www.schoenaich.de/servlet/PB/menu/1193722_pcontent_l1/navigate1112703135997.html

Grüßle

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Re:Danke! lg!

Antwort von emmal j. am 16.02.2006, 19:34 Uhr

Danke!

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wir haben auch

Antwort von two_kids am 16.02.2006, 20:23 Uhr

widerspruch gegen die grundsteuer eingelegt, aber keine aussetzung der grundsteuer beantragt.

wir zahlen die grundsteuer trotz widerspruch weiter.

mir ist das nämlich zu heikel, wenn (wer weiss wann?) heraus kommt, dass die grundsteuer doch gezahlt werden muss und man dann alles nachzahlen muss.

da freu ich mich doch lieber auf eine eventuelle rückzahlung. und wenn nicht, dann muss ich wenigstens nichts nachzahlen.

übrigens haben wir auch beim rathaus unseren widerspruch abgegeben und mussten keine gebühren dafür zahlen.

lg two_kids

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