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Geschrieben von Moneypenny77* am 11.10.2005, 13:10 Uhr

Also dann melde ich mich auch noch einmal...

Habe ich etwas anderes gesagt? Nein.

Um eine Staatsbürgerschaft zu haben, sollte auch meiner Meinung nach ein Bezug zum jeweiligen Land vorhanden sein. Nur, weil die Mutter oder der Vater diesen Bezug hat, muß der ja nicht auch für das Kind gelten. Also, wenn schon drei Staatsbürgerschaften, dann bitte, wie bei einem Rufnamen, sozusagen eine "erste", die dann auch ausschließlich weitergegeben werden kann. Sonst artet es nämlich wirklich aus und macht es einem Kind wohl kaum einfacher sich irgendwie zu orientieren.

 
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