Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von chrissie21 am 07.10.2005, 15:21 Uhr

Alg 2???

Hallochen!

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.Ne Freundin von mir geht ab Juni 2006 aus ihrem Erziehungsurlaub.Ihr Partner bekommt ALG 2 und nun möchte sie demnächst auch ALG 2 beantragen.Ihr wurde am Telefon von einer Tante vom AA gesagt das sie nichts bekommen würde.Ist das richtig?Ich kenn mich da ja auch nicht so aus.Mir tut die Familie echt leid denn wenn dies der Fall wäre, dann müßten sie zu 4 mit knapp 400€ auskommen und ich glaub nicht das sie das schaffen werden.

Wäre schön wenn mir vielleicht jemand weiterhelfen könnte.

Ein schönes WE und liebe Grüße Chrissie

 
2 Antworten:

Re: Alg 2???

Antwort von LoveMum am 07.10.2005, 19:11 Uhr

Hallo!
Das kann eigentlich nicht sein . Jeder einzelne hat doch einen bestimmten Bedarf zum Lebensunterhalt . Meine beiden Kinder zum Beispiel haben jeweils einen Bedarf von 207 € . Ich bekomme 345 € . Dann wird ja auch noch Miete ect. angerechnet . Also da soll deine Bekannte sich noch mal persönlich erkundigen .

Liebe Grüße
LoveMum

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kommt auf ihre Verhältnisse an...

Antwort von Ralph am 08.10.2005, 9:15 Uhr

Hi Chrissie,

sie hat einen eigenen Anspruch, der geprüft werden muß. Hat sie Vermögen, müßte das natürlich eingesetzt werden, soweit es über den Freibeträgen liegt.

Grundsätzlich hat in einer Partnerschaft jeder Teil 311,- € Regelsatzbedarf zzgl. Miete, dauz kommen noch die Regelsätze der Kinder (Sozialgeld 207,- €). Dagegen werden die Einkommen gerechnet wie Lohn, Kindergeld etc.

Von 400,- € kann und muß eine vierköpfige FAmilie nicht auskommen. Das ist kompletter Blödsinn.

Sie soll ins Amt gehen und einen Antrag stellen. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.