Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von IngeA am 27.03.2015, 16:51 Uhr

Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Es gibt ja nicht nur psychiatrische Erkrankungen, die bestimmte Berufe ausschließen.
Abgesehen davon kann kein Arzt einen Patienten gegen seinen Willen einweisen. Das kann nur ein Richter, oder, wenn Gefahr in Verzug ist, vorübergehend die Polizei.
Der Arzt muss es melden, wenn sich der Patient nicht an ein Berufsverbot hält, aber er muss dafür ja nicht die Diagnose nennen.

LG Inge

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.