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Geschrieben von Steffi528 am 27.03.2015, 16:38 Uhr

Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Wenn mich nicht wirklich alles täuscht, ist eine Zwangseinweisung nicht einfach so durch den behandelnden Arzt möglich. Zu recht, dafür wird ein Amtsarzt / Amtsärztin gebraucht.

Ich stelle mir das gerade vor, was es bedeuten würde, wenn plötzlich jeder Arzt zwangseinweisen könnte oder die Schweigepflicht fallen würde. Das wäre noch viel gruseliger als dieser extrem erweiterte wahrscheinliche Suizid.

 
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