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von Leena  am 27.03.2015, 15:25 Uhr

Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Auch die ärztliche Schweigepflicht gilt nicht völlig uneingeschränkt, es gibt aber hohe Hürden, was offenbar werden kann und was nicht und wann offenbart werden muss und wann nicht (s. §§ 138, 139 StGB).

Ist ja in meinem Bereich im Prinzip so ähnlich: Wenn mir jemand erzählt, dass er aus Drogengeschäften im Jahr 200.000 € Einkünfte erzielt, dann besteuere ich völlig wertneutral einfach diese Einkünfte. Wenn mir jemand erzählt, er hatte Einkünfte von 50.000 € im Jahr, weil er XYZ umgebracht hat, dann wird das - wenn es hinreichend glaubhaft ist - weitergegeben.

 
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