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Geschrieben von Trini am 27.03.2015, 14:50 Uhr

Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Wann darf/ muss ein Arzt eigentlich seine Schweigepflicht verletzen und z.B. eine Arbeitgeber über eine Krankheit informieren, die die Berufsausübung gefährdet.
Oft genug weiß ein Arzt ja noch nicht mal, was der Patient arbeitet, ob er einen Führerschein hat etc.

Trini

 
28 Antworten:

Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von fsw am 27.03.2015, 15:02 Uhr

Diese Gedanken machte ich mir heute auch.In Bezug auf den Piloten müsste es schon gewisse Ausnahmen geben...

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Steffi528 am 27.03.2015, 15:11 Uhr

War es denn für den Arzt / Therapeuten / sonstigen dann abzusehen, das der Patient die Krankmeldung zerreißt? Gab es irgendwelche Anzeichen, das er DAS macht? Und, bei welchen Berufsgruppen soll so etwas dann gelten? Nur Piloten? Mitarbeiter in Atomkraftwerken? Kampfmittelräumdienst? Politiker? Ärzte?

Ich glaube, wir müssen das doch "aushalten" und hoffen, das solche Fälle absolute Einzelfälle bleiben (und die Autobahnen gegen Geisterfahrer besser absichern)

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Zzina am 27.03.2015, 15:17 Uhr

ich habe bewußt alle Beiträge im Internet weggeklickt und weiß nicht was die neusten Nachrichten sind ...habe gestern zufällig einen Austria Sender angehabt die weder den Namen nannten, noch das Bild zeigten mit Rücksicht auf die Familien....da werde ich heute abend mal Nachrichten schauen.

Aber zu der Frage....wo soll es anfangen und wo aufhören ??
Dann müßte auch bei jedem Busfahrer zumindest bei Langstrecken, denn der könnte ja auch als Geisterfahrer falsch einfahren....
bei Zugführern...könnte ein rotes Signal mit hoher Geschwindigkeit auf ein Gleis leiten, was für ihn gesperrt ist....
die Schweigepflicht aufgehoben werden.....das wäre wohl kaum möglich und auch nicht gut meiner Meinung nach.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Leena am 27.03.2015, 15:25 Uhr

Auch die ärztliche Schweigepflicht gilt nicht völlig uneingeschränkt, es gibt aber hohe Hürden, was offenbar werden kann und was nicht und wann offenbart werden muss und wann nicht (s. §§ 138, 139 StGB).

Ist ja in meinem Bereich im Prinzip so ähnlich: Wenn mir jemand erzählt, dass er aus Drogengeschäften im Jahr 200.000 € Einkünfte erzielt, dann besteuere ich völlig wertneutral einfach diese Einkünfte. Wenn mir jemand erzählt, er hatte Einkünfte von 50.000 € im Jahr, weil er XYZ umgebracht hat, dann wird das - wenn es hinreichend glaubhaft ist - weitergegeben.

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genausowenig wie der glaube irgendwas rechtfertigen sollen dürfte, sollte eine krankheit

Antwort von DecafLofat am 27.03.2015, 15:26 Uhr

als "grund" für ein unerwünschtes verhalten herhalten dürfen.
wir sind mit dieser geschichte mal wieder auf dem besten weg, dass psychische erkrankungen weiterhin als stigma angesehen werden.
daher wäre ich auch nciht für mildernde umstände bei solcherlei ausgeführten taten, wie es i d rechtsprechung ja durchaus üblich ist.

und zu deiner ausgangsfrage:
schwierig. wer in verantwortungsvollen berufen arbeitet, bei dem hat m E auch der arbeitgeber eine gewisse fürsorgepflicht nicht nur dem mitarbeiter, sionder auch den kunden gegenüber. und es wäre wohl erst mal da anzusetzen, da seiner pflicht auch gerecht zu werden, und z B piloten mit entsprechenden auffälligkeiten nicht für flugtauglich zu erklären. oder wie willd er LH chef nun erklären, dass der pilot flugtauglich war (was er gestern kun tat) und heute kommt der SIC vermerk auf der pilotenakte an die öffentlichkeit?

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von kravallie am 27.03.2015, 15:36 Uhr

oh mei, einen busfahrer würde man wegen einer depression doch auch nicht gleich "gewaltsam" aus dem verkehr ziehen. und was ist mit alkoholkranken ärzten zb??
fände das auch frech. zumal ja arbeiten auch therapie sein KANN. und ein psychisch kranker ist doch nicht immer gleich gefahr für den rest der welt!!!????

wenn man allerdings medikamente verschreibt, die das führen von fahrzeugen beeinträchtigen, würde ich als arzt meinen patienten schon zur brust nehmen.
ganz ohne gepetze beim ag.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Lauch1 am 27.03.2015, 16:14 Uhr

Wenn ein Arzt glaubt, dass ein Patient für sich oder andere eine Gefahr darstellt, muss es das natürlich melden.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Fredda am 27.03.2015, 16:28 Uhr

muss es das melden???

Wenn das so ist, wird er den Patienten einweisen lassen. Nicht dem Arbeitgeber die Diagnose verraten.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Lauch1 am 27.03.2015, 16:37 Uhr

Doch bei Piloten gibt es z Bsp bei Psychosen eine Offenbarungspflicht dem Dienstgeber gegenüber (wenn den Arzt Gefahr im Verzug vermutet).
Nicht bei jeder psychischen Erkrankung musst du stationär aufgenommen werden, kannst aber dienstunfähig sein.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Steffi528 am 27.03.2015, 16:38 Uhr

Wenn mich nicht wirklich alles täuscht, ist eine Zwangseinweisung nicht einfach so durch den behandelnden Arzt möglich. Zu recht, dafür wird ein Amtsarzt / Amtsärztin gebraucht.

Ich stelle mir das gerade vor, was es bedeuten würde, wenn plötzlich jeder Arzt zwangseinweisen könnte oder die Schweigepflicht fallen würde. Das wäre noch viel gruseliger als dieser extrem erweiterte wahrscheinliche Suizid.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Steffi528 am 27.03.2015, 16:38 Uhr

Hast Du da einen Link zu?

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von kravallie am 27.03.2015, 16:46 Uhr

das würde mich auch brennend interessieren....


ja, steffi, das wäre eine gruselige vorstellung.
piloten sind keine halbgötter und müssen auch keine halbgottkriterien erfüllen.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von IngeA am 27.03.2015, 16:51 Uhr

Es gibt ja nicht nur psychiatrische Erkrankungen, die bestimmte Berufe ausschließen.
Abgesehen davon kann kein Arzt einen Patienten gegen seinen Willen einweisen. Das kann nur ein Richter, oder, wenn Gefahr in Verzug ist, vorübergehend die Polizei.
Der Arzt muss es melden, wenn sich der Patient nicht an ein Berufsverbot hält, aber er muss dafür ja nicht die Diagnose nennen.

LG Inge

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Re: genausowenig wie der glaube irgendwas rechtfertigen sollen dürfte, sollte eine krankheit

Antwort von Birgit22 am 27.03.2015, 16:56 Uhr

Depressive menschen sind auch perfekte Schauspieler, die es gewohnt sind, nach außen hin ihre Maske auzuehalten.
Da spreche ich aus erfahrung.
Mein Arbeitgeber wiß nichts, und wird auch nichts erfahren.
Meine Kollegen sind ahnungslos, und werden es bleiben.
Ich konnte selbst in meiner schlimmsten Phase meiner Ärztin in der Klinik glaubhaft versichern, keine Selbstmordabsichten zu haben.
Ich wusste jaa, sie behält mich sonst dort.
Und der Co-Pilot wird dieses Wissen auch gehabt haben, und die Maske aufgesetzt haben.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Steffi528 am 27.03.2015, 17:00 Uhr

Der begutachtende Arzt / Therapeut muss aber dann Halbgottkriterien haben. Er oder sie muss doch erkennen kennen, das da jemand vielleicht eventuell kann sein oder auch nicht einen erweiterten Selbstmord plant. Also vorsichtshalber oder doch nicht aus dem Verkehr ziehen, wir können ja mal ein Loch in die Stirn bohren und dahinter schauen...
Oder :Wir können ja jetzt einfach dem Arzt die Schuld geben, das ist für alle leichter, als zuzugeben, das wir nicht alles unter der Kontrolle haben können, das die menschliche Seele auch einen extrem erweiterten Selbstmord auf diese Art und Weise hervorbringen kann, das wir NIEMALS 100 % sicher sein können.
Also treiben wir jetzt mal den Arzt durchs Dorf, ist bestimmt morgen der Quotenbringer, das ist einfacher als damit Leben lernen

Das erinnert mich an die Anklage der italienischen Erdbebenforscher, die wegen fahrlässiger Tötung angeklagt waren, weil sie ein Erdbeben nicht vorhergesagt haben. Wer will da denn noch Erdbebenforscher werden?

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Lauch1 am 27.03.2015, 17:13 Uhr

Zur ärztlichen Offenbarungspflicht?
In D nehme ich an: rechtfertigender Notstand § 34 StGB

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Mein Augenarzt hat keine Ahnung was ich so berufliche treibe...

Antwort von shinead am 27.03.2015, 17:18 Uhr

... er hätte meinem Chef gar nicht melden können, dass ich wohl besser mit grauem Star auf beiden Augen nicht mehr im dunkeln fahre.

Berufskraftfahrer müsste er da dann m.E. schon melden (ich merk ja selbst wie schlecht die Sicht ist). Interessiert aber keinen.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Steffi528 am 27.03.2015, 17:27 Uhr

Ich kann da nichts von einer ärztlichen Offenbarungspflicht (!!) lesen


§ 34
Rechtfertigender Notstand
.

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Zum Glück auch, sonst würde auch niemand mehr Mediziner bzw. Psychologe / Psychiater werden wollen.

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Re: Ärztliche Schweigepflicht vs. Verantwortung

Antwort von Lauch1 am 27.03.2015, 17:32 Uhr

"Wenn ein höherwertiges Rechtsgut gegenwärtig konkret gefährdet ist, ist der Bruch der Schweigepflicht nicht rechtswidrig. Eine Offenbarung des anvertrauten Geheimnisses ist nur zulässig, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass der Bruch des Geheimnisses angemessen und geeignet ist, die drohende Gefahr abzuwenden UND das zu schützende Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut (Vertrauensbruch) wesentlich überwiegt."

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Aber der SIC-Vermerk...

Antwort von desireekk am 27.03.2015, 17:35 Uhr

Hallo,

Aber der SIC-Vermerk bedeutet doch nicht, dass er nicht flugtauglich ist!

Es mag eine besondere Beobachtung dadurch gegeben werden, aber er war trotzdem nach den Akten voll flugtauglich.

Fakt ist: der Co-Pilot hat (so wie es aussieht) unverantwortlich gehandelt, hat 149 Menschen getötet weil er seine (vermutliche) Erkrankung nicht adäquat behandeln liess.

Mein Ex wurde aus dem Betrieb heraus wg. Depressionen in die Klinik eingeliefert und blieb dort 7 Wochen, danach noch lange Zuhause, dann Wiedereingliederung.
Bis heute weiss sein AG nicht warum er krank war (das ist jetzt 8 Jahre her), er wollte das nicht.

Übrigens: als er das 2. mal akut erkrankte und sich dann aber nicht behandeln liess habe ich mich getrennt, eben WEIL er seine VERANTWORTUNG (in unserem Fall der Familie gegenüber) nicht tragen wollte (konnte?).

Der Co-Pilot hatte vermutlich massive Existenzängste, denn wenn er erst Mal "fluguntauglich" geschrieben worden wäre, dann hätte er einiges nachweisen müssen (zurecht, keine Frage), bis er wieder seinen Beruf hätte ausüben können.

Gruss

Désirée

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http://www.wts-koblenz.de/doc/rechtsberatung/download/20100122.pdf

Antwort von Lauch1 am 27.03.2015, 17:39 Uhr

Ab Folie 10!!!

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Re: http://www.wts-koblenz.de/doc/rechtsberatung/download/20100122.pdf

Antwort von Steffi528 am 27.03.2015, 17:53 Uhr

Danke für Deine Mühe...

So ganz "rechtssicher" sehe ich es nicht, aber gut, bin keine Juristin.

Trotzdem Danke für Deine Mühe

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Re: http://www.wts-koblenz.de/doc/rechtsberatung/download/20100122.pdf

Antwort von Lauch1 am 27.03.2015, 17:55 Uhr

Wir werden sicher noch drüber lesen. Leider!

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Re: http://www.wts-koblenz.de/doc/rechtsberatung/download/20100122.pdf

Antwort von Steffi528 am 27.03.2015, 17:56 Uhr

Ach ja, ich gehe, wenn der Co-Pilot eine Krankmeldung zu Hause hatte übrigens von einen normalen Arzt aus. Ich weiß nicht, ob ein Fliegerarzt (Betriebsarzt) Krankmeldungen so ausstellt, das man diese dann nach Hause nimmt und dort zerreißt. Kann natürlich falsch liegen mit meiner Annahme

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Re: http://www.wts-koblenz.de/doc/rechtsberatung/download/20100122.pdf

Antwort von Steffi528 am 27.03.2015, 17:57 Uhr

Ich vermute mal auch

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Genau das ist so eine Situation, die ich AUCH meinte

Antwort von Trini am 27.03.2015, 21:27 Uhr

Was macht der uneinsichtige Pathologe mit grauem Star, wenn er die Gewebeschnitte amMikroskop nicht mehr richtig sehen kann?
Ein oder zwei falsch-negative Proben sind nur nicht so spektakulär.

Trini

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Re: Genau das ist so eine Situation, die ich AUCH meinte

Antwort von Johanna3 am 28.03.2015, 7:31 Uhr

Ich bin froh, dass Ärzte und Therapeuten der Schweigepflicht unterliegen. Andernfalls würden sich doch viele die eine entsprechende Behandlung benötigen lieber auf diese verzichten.....

Wenn jemand andere mit in den Tod reißen will, so findet er auch arbeitsunfähig geschrieben Mittel und Wege dazu.

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Re: Genau das ist so eine Situation, die ich AUCH meinte

Antwort von DK-Ursel am 28.03.2015, 13:30 Uhr

Hej allesammen!

Es ist doch so, daß man auch mit noch soviel Kontrollen weder technische noch menschliche Mängel ausschließen kann.
Wir müssen damit leben, daß wir in einer Welt leben, in der das Unheil uns jederzeit treffen kann.

Wenn der ansonsten stabile Mensch am Morgen von seiner Frau verlassen wird oderdie bank ihm einen Brief schickt und sein Haus pfänden will, dann kann der auch ausrasten - Amok laufen, Selbstmordgedanken umsetzen -was weiß ich !

Es kann immer was passieren,wir haben icht immer Kontrolle über alles.
Das ist kein beruhigender Gedanke, aber es ist nun mal so --- undjemehr wir nachSicherheit rufen, umso mehr fühlen wir uns ja hinterher angesch..., wenn dieauch nicht greift.

nur:
Wir können eben nicht alles vermeiden und verhindern.
Schicksal, nennen es manche.
Andere sagen. Wir sind eben alle inGottes Hand.
Wieder andere: Für manche ist die Zeit eher abgelaufen als für andere.

Es ist ganz schlimm, was da passiert ist,aber ich halte es für einen Einzelfall ebenso wie für - als irgendwann wieder Einzelfall - wiederholbar.
Nicht vermeidbar.

Gruß Ursel, DK

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