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Geschrieben von oma am 10.09.2011, 23:17 Uhr

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Die tritt z.B. dann ein, wenn jemand vor deinem Haus auf Laub ausrutscht, über einen hochstehenden Stein auf deinem Hof stolpert oder auf Eis/Schnee stürzt.
Ebenso wenn ein auf deinem Grundstück stehender Baum einen Schaden verursacht.

Für Häuser gibt es, wie auch für Fahrzeuge, die sogen. Gefährdungshaftung. Also allein durch sein bloßes Vorhandensein stellt dein Haus schon eine potentielle Gefahr für deine Mitmenschen dar ;o).

In allen Fällen prüft deine Haftpflichtversicherung, ob der Schaden (durch dich) schuldhaft verursacht wurde, z.B. indem du nicht dafür gesorgt hast, dass ausreichend Schnee geschippt, der Hof begradigt oder deine Bäume regelmäßig kontrolliert wurden.
Bist du schuldig, zahlt sie. Trifft dich kein Veschulden, wehrt sie ungerechtfertigte Ansprüche ab, notfalls auch gerichtlich.

Die Prämie für die HuG wird nach Bruttojahresmietwert berechnet, ist wirklich nicht teuer und ebenso unverzichtbar wie die Privathaftpflicht, weil es im Schadenfall oft um hohe Summen geht.

 
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