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Geschrieben von Bengelengelmama am 18.07.2011, 17:37 Uhr

@ Ralph

wenn du ihnen einen Zeit von einer Woche, oder zwei Wochen gibt, d.h. die Frist ist kalendarisch erfassbar, dann sind sie automatisch im Verzug, sobald die Frist verstrichen ist, da muss man die nicht mehr in Verzug setzen.

 
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