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Geschrieben von Rio am 10.11.2005, 14:10 Uhr

@ Ralph wg. Unterhaltspflicht geg. Eltern, Sozialamt, Schlamperei

Hallo,

weil ich weiß, dass du hier vom Fach bist: ich machs kurz, weil es nur eine theoretische Frage ist.

Geht um meine Freundin. Vor ziemlich genau 2 Jahren bekam sie eine Aufforderung vom Sozialamt, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen, weil ihr Vater (mit dem sie nie zusammengelebt hatte u. keinen Kontakt hat) Sozialhilfe (nach altem Recht) beantragt hatte.

Sie hat denen geantwortet, mal nachgefragt und es hieß: die Sachlage wird geprüft.
Dann kam nie wieder was. Gestern (!), also 2 Jahre später, kam der Bescheid, dass sie nichts zahlen müsste (hat kein eigenes Einkommen).

Die haben sage und schreibe 2 Jahre für diese Entscheidung gebraucht. Ich kann mir das nur so erklären, dass der Vorgang in dem ganzen Kuddelmuddel mit der Umgestaltung auf Hartz iV einfach untergegangen ist.
Aber: Was wäre, wenn die Entscheidung anders ausgefallen wäre? Müsste sie dann für den gesamten Zeitraum nachzahlen?

Vielen Dank und viele Grüsse,
Rio

 
2 Antworten:

Wer keine Probleme hat der sucht sich welche

Antwort von prinzregent am 10.11.2005, 16:39 Uhr

oder wenns denn sein muss,

www.tacheles-sozialhilfe.de

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Prioritäten...

Antwort von Ralph am 10.11.2005, 17:17 Uhr

Hallo Rio,

das mit HartIV könnte sein, da die "Altpostbestände" von den Grundsicherungsämtern aufgearbeitet werden.

Unterhaltsberechnungen sind sehr kompliziert, zeitaufwendig und erfordern ein wahnsinniges Knowhow. Weil es Quatsch ist, das jeder dieses Wissen hat und vor allem auf den Laufenden hält, hatten wir unsere eigene Unterhaltsabteilung.
Diese wurde Ende letzten Jahres aufgelöst, soviel ich weiß haben die Kollegen dort alles punktgenau abgeschlossen, aber auch keine neuen Fälle mehr angenommen (Start von HartzIV).

Abgesehen davon waren die Ämter schon vor HartzIV derart überlastet durch die jahrelange Personalausdünnung (bei steigender Fallzahl), daß ich unterstelle, daß vielfach Unterhaltsprüfung einfach hinten runtergekippt ist, weil die Zeit einfach fehlte.
Außerdem hat man auch zunächst die Fälle bearbeitet und beschieden, bei denen man schon beim Überfliegen sah, daß sich Unterhalt errechnete. Bescheide/Fälle, bei denen klar war, daß kein Unterhalt fließen wird, wurden eher "auf Halde" gelegt.

Wäre der Bescheid bei Deiner Freundin anders ausgefallen, hätte sie formell (nach so langer Zeit), aber evtl. auch materiell (Vater hat sich nie gekümmert) dagegen angehen können.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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