Kinder adoptieren

Forum Kinder adoptieren

Erzeuger steht NICHT auf Papier. kann mein freund die adoptieren?

Thema: Erzeuger steht NICHT auf Papier. kann mein freund die adoptieren?

Guten morgen. Ich wollte mich nur mal erkunden ob das überhaupt geht weil das einmal kurz thema bei uns war.. also.. Isabella ist jetzt 18 Monate alt.. das heißt man kann sie nicht fragen ob sie einverstanden ist, der Erzeuger steht nicht in der Urkunde (seine worte: ich hab keine tochter, ich sch*** auf sie.) Jetzt sitzt er erstmal 5 jahre ein weil er sehr kriminell geworden ist, sehen darf er sie deswegen erstrecht nicht mehr(vom jugendamt aus). Aber ich weiß 100% das wenn wir (mein freund und ich) das in Bewegung bringt das er sie adoptiert, mein ex schon aus hass und trotz sagen wird das er das will.. da hat er ja auch das recht zu, oder ?

von @youngmom am 14.02.2014, 07:22


Antwort auf Beitrag von @youngmom

Wenn die Vaterschaft anerkannt ist dann steht er in der Abstammungsurkunde. Wenn Du die Geburtsurkunde vorlegen musst bist Du verpflichtet einen aktuellen Auzug vorzulegen, in dem der Vater dann auch drin steht automatisch. Die Urkunde die Du hast ist ungültig ! Adoption geht eh frühestens wenn ihr ein Jahr verheiratet seid ! Dann könnt ihr Euch darüber reale Gedanken machen, vorher stimmt dem eh kein Gericht zu. Und bis dahin ist das Kind auch so alt dass es seine Geschichte kennt, denn das überprüft das Jugendamt. Ein Jahr Ehe und 3-4 Jahre zusammenleben in einem Haushalt sind Vorraussetzungen. Bei uns sagten sie sogar 4 Jahren zusammen leben, bekamen die Adoption dennoch durch, da das gemeinsame Kind schon da war und die 4 Jahre fast voll

von Sternenschnuppe am 14.02.2014, 13:53


Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Drei bis vier Jahre Zusammenleben in einem Haushalt ist aber keine gesetzliche Vorgabe, nebenbei bemerkt.

von Leena am 15.02.2014, 17:46


Antwort auf Beitrag von Leena

Aber im Endeffekt richtet sich das Gericht genau nach dem was das Jugendamt empfiehlt. Uns sagten sie damals dass sie eigentlich diese Zeit in einem gemeinsamen Haushalt voraussetzen, durch gemeinsames Kind und andere Gründe aber bei uns jetzt schon positiv entscheiden würden. Bei der AP hier ist eine Adoption aber noch in weiter Ferne, soweit ich die Beiträge von früher kenne sind sie nicht einmal ein Jahr zusammen und leben nicht einmal zusammen.

von Sternenschnuppe am 16.02.2014, 13:19


Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wird offenbar recht unterschiedlich gehandhabt... Mein Mann hatte mein ältestes Kind Ende 2004 adoptiert (richterlicher Beschluss war kurz vor Weihnachten) - wir kannten uns seit Anfang 2002, zusammengezogen nach einem Jahr Beziehung Anfang 2003, gemeinsames Kind wurde im Sommer 2003 geboren und Anfang 2004 (so ungefähr zum 1. Hochzeitstag) hat mein Mann die Stiefkind-Adoption notariell beantragt. Ging ohne Probleme durch - das einzige Problem hatte die Sachbearbeiterin vom Jugendamt, weil der leibliche Vater von Kind1 juristisch nicht existiert und sie Bedenken hatte, ob sie mit der Empfehlung für die Adoption nicht eventuell seine Rechte verletzen würde, wenn er irgendwann doch noch ankäme... Der Richter sah das allerdings anders - da der Vater sich die letzten 5 Jahre nicht gerührt hat, sah der Richter keinen Grund, warum mein Mann nicht adoptieren sollte.

von Leena am 16.02.2014, 16:09


Antwort auf Beitrag von Leena

Gemeinsames Kind dazu und ein Jahr Ehe, das sind denke ich die die Zusammenslebensdauer weniger wichtig werden lassen. Vielleicht.... Bei der AP ist das alles auf jeden Fall aktuell noch weit weg.

von Sternenschnuppe am 16.02.2014, 19:29


Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Danke für die antworten :) mal sehen was die Zukunft bringt. Ich denke nur WENN dann wird mein ex versuchen da was gegen zu machen. Obwohl er jetzt erstmal für 5 jahre weg ist..

von @youngmom am 17.02.2014, 07:43


Antwort auf Beitrag von @youngmom

Adoptieren geht, wie schon beschrieben, erst, wenn ihr verheiratet seid. Wenn der Vater nicht in den Urkunden eingetragen ist, also nie die Vaterschaft anerkannt hat, dann hat er keinerlei Rechte an dem Kind. Solltet ihr dann eine Adoption anstreben hätte er kein Vetorecht. der leibliche Vater hat dann noch nicht mal die Möglichkeit auf Anerkennung der Vaterschaft zu klagen.

von shinead am 14.02.2014, 17:16


Antwort auf Beitrag von shinead

Daher gehe ich davon aus dass er anerkannt hat. Oder eben worden ist nach Feststellung. Sonst würde das JA da gar nix empfehlen.

von Sternenschnuppe am 14.02.2014, 19:46


Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Sie schreibt aber auch, dass der Erzeuger nicht auf dem Papier steht. Also in keiner Urkunde. Das Jugendamt ist dann wahrscheinlich im Zuge der Vaterschaftsanerkennung mit im Boot und kümmert sich um den Schriftwechsel und ggf. Tests etc.

von shinead am 18.02.2014, 13:09